Das Gesetz zur Einrichtung der Markttransparenzstelle wird heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Künftig müssen alle Tankstellenbetreiber dem Kartellamt ihre aktuellen Kraftstoffpreise zur Verfügung stellen. Der ursprüngliche Plan, von den Mineralölkonzernen auch die Einkaufspreise und -mengen für Kraftstoffe einzufordern, wurde wieder fallengelassen. Die konkrete Umsetzung des Gesetzes muss noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Der ADAC begrüßt ausdrücklich die vom Bundeskartellamt eingeleitete zweite Sektoruntersuchung zum Raffineriemarkt und Mineralölgroßhandel. Damit wollen die Wettbewerbshüter neue Erkenntnisse über die dem Tankstellenmarkt vorgelagerten Stufen gewinnen. Die erste Sektoruntersuchung, die im vergangenen Jahr vorgestellt wurde, hatte gezeigt, dass auf dem Kraftstoffmarkt erhebliche Wettbewerbshindernisse bestehen. Auch der ADAC hat sich mit einer bei der Universität Düsseldorf in Auftrag gegebenen wettbewerbsökonomischen Studie zum Kraftstoffmarkt im Frühsommer 2012 aktiv in die laufende Diskussion eingebracht.
ADAC Präsident Meyer: „Mir liegt besonders daran, die Transparenz für die Verbraucher zu verbessern. Deswegen ist es unerlässlich, ohne zahlenmäßige oder zeitliche Beschränkung den Autofahrern umfassende aktuelle Informationen über die Preise an allen Tankstellen zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zu unserem Wort, die Politik bei der Verbesserung der Verbraucherinformationen und des Wettbewerbs zu unterstützen.“