In diesem Fall hatte ein rückwärtsfahrendes Auto auf einem Großparkplatz ein Fahrzeug gerammt, das gerade aus einer Parkbox zurücksetzte. Letzteres war kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen, so dass der Fahrer jede Verantwortung für den Unfall ablehnte.
Die Richter sahen das allerdings anders. So würden zwar beim Rückwärtsfahren auf der Parkplatz-Fahrbahn erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, diese gebe es aber auch beim Zurücksetzen aus der Box. Das Gericht setzte daher eine hälftige Schadensteilung an.