Diese Befürchtungen sind laut ADAC jedoch weitgehend unbegründet. In Österreich gilt die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein, grundsätzlich nur vom 1. November bis zum 15. April. In Italien gilt diese Verpflichtung für viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April.
In Deutschland muss die Bereifung allerdings ganzjährig den Straßenverhältnissen angepasst sein, das heißt: Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst Ende Mai. Die Polizei habe aber einen entsprechenden Ermessensspielraum, so der Automobilklub. Ein Bußgeld riskiere jetzt wohl nur der, der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist; denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt unabhängig von der Beschilderung.