In dem dort bearbeiteten Fall wollte ein Fußgänger eine vielbefahrene Straße an einer Stelle überqueren, an der es keinen Überweg gab. Dadurch habe er sich in unverantwortlicher Weise selbst gefährdet, daher treffe das alleinige Verschulden für den folgenden Unfall ihn, urteilten die Richter. In einem solchen Fall trete die Betriebsgefahr des Autos zurück und der Fußgänger müsse für den gesamten Schaden aufkommen, zitiert der Deutsche Anwaltsverein das Urteil.