Männer parken häufig ohne Parkschein
In den zwölf Monaten vor der Neufassung des Bußgeldkatalogs hatten 32 Prozent der Deutschen mindestens ein Mal ihr Auto abgestellt, ohne einen Parkschein zu kaufen. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Mehr Männer als Frauen sehen diesen Verstoß als Kavaliersdelikt an: Denn 37 Prozent der Männer parkten ihr Auto mindestens einmal, ohne ein Ticket zu lösen, bei den Frauen waren es nur 30 Prozent.
Roland-Partneranwalt Gerald Röschke, Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Bitterfelder Kanzlei Jürges, Knop und Stiller, erläutert, was auf die Autofahrer mit dem neuen Bußgeldkatalog zukommt: "Schwarzparker werden nun deutlich stärker zur Kasse gebeten. Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe kostet nun mindestens zehn Euro. Wer eine halbe bis eine ganze Stunde überzieht, muss statt bisher zehn nun 15 Euro zahlen." Ab zwei Stunden koste Schwarzparken nun 20 Euro, bei über drei Stunden sogar 25 Euro. Bewusst auf einen Parkschein zu verzichten, lohne sich daher nicht mehr unbedingt. "Das Bußgeld erhöht sich übrigens noch, wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden", erläutert Rechtsanwalt Röschke.
Verwarngelder waren 23 Jahre lang nicht erhöht worden
Die Verwarngelder fürs Falschparken waren seit 1990 nicht mehr angehoben worden. Da im Gegenzug aber die Parkgebühren sukzessive gestiegen sind, stand das Bußgeld nach Ansicht der meisten Verkehrsexperten in keinem Verhältnis mehr zur Parkgebühr. Folge: Die angedrohten Sanktionen hatten keine vorbeugende beziehungsweise abschreckende Wirkung mehr. "Auch wenn sich viele Autofahrer über das Knöllchen ärgern: Bei den Bußgeldern fürs Falschparken haben die Kommunen im Gegensatz zu den Parkgebühren keinen Ermessensspielraum, sie müssen die bundeseinheitlichen Vorgaben umsetzen", erklärt Rechtsanwalt Gerald Röschke.
Zehn Prozent gehen bei Rot über die Ampel
(djd). 52 Prozent der Bundesbürger gehen generell nur bei Grün über eine Fußgängerampel. 38 Prozent warten immerhin in bestimmten Situationen auf Grün, etwa dann, wenn Kinder in der Nähe sind. Jeder Zehnte aber geht grundsätzlich auch bei Rot über die Ampel. Das ergab die forsa-Umfrage im Auftrag von Roland Rechtsschutz. Das Verwarnungsgeld für Fußgänger, die bei Rot eine Ampel überqueren, liegt bei fünf Euro. Fällt man jedoch wiederholt auf und wird aktenkundig, kann es bis zum Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg kommen.