- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
- Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
- Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
- Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
- Ab Juni ist es Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Retourkosten dem Verbraucher anzulasten. Der Händler ist jedoch verpflichtet, seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu informieren.