Um ein Bußgeld kommt aber auch derjenige nicht herum, dessen Plakettenlaufzeit am Fahrzeug um mehr als zwei Monate überschritten ist und er damit von der Polizei erwischt wird. Zudem wird im Falle eines Unfalls mit einer abgelaufenen HU-Plakette der Versicherungsschutz aufs Spiel gesetzt.
Rückdatierung in einzelnen Bundesländern schon tabu
Einzelne Bundesländer greifen der Neuregelung bereits vor. So haben Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die Überwachungsorganisationen angewiesen, bei Überziehung der HU ab sofort keine Rückdatierung auf das Datum der letzten Hauptuntersuchung mehr vorzunehmen. In allen anderen Bundesländern wird bis zum endgültigen Inkrafttreten der Änderung weiter rückdatiert.
Einheitliches und effizienteres Prüfsystem
Ab 1. Juli gilt auch ein einheitliches System für die Mängel-Erfassung bei allen Prüforganisationen. Gestartet wird die HU-Prüfung grundsätzlich mit einer kurzen Probefahrt, bei der das Fahrzeug auf mindesten acht Stundenkilometer beschleunigt wird, um die elektronischen Systeme zu aktivieren und anschließend ihre Funktion über einen entsprechenden HU-Adapter, der an die OBD-Schnittstelle angedockt wird, zu kontrollieren. Angesichts der technischen Weiterentwicklung werde die Bordelektronik samt Sicherheitsassistenten wie ABS, ESP, Airbag oder Abstandswarner bei der HU so noch effizienter geprüft, erklären die Fachleute der GTÜ. Mängel an Leuchten und Scheinwerfer würden künftig deutlich strenger eingestuft.
Die Abgasuntersuchung (AU) des Fahrzeugs darf maximal zwei Monate vor der HU erfolgen. Deshalb empfiehlt es sich, die AU gemeinsam mit der HU durchführen zu lassen.
Mangelkatalog vereinheitlicht
Künftig arbeiten alle Überwachungsorganisationen mit einem einheitlichen Mangelkatalog. Ist ein festgestellter Mangel im Prüfbericht detailliert beschrieben, kann der Autobesitzer mit dieser Mängelbeschreibung auf dem HU-Bericht direkt in die Werkstatt fahren und den Mangel umgehend beheben lassen.