Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht übrigens keine Angst zu haben, bei einem Fehler belangt zu werden. Unterläuft bei den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ wirklich ein Fauxpas, so ist das nicht strafbar, denn der Helfer hat schließlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Dennoch empfiehlt es sich, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen, denn viele Menschen trauen sich Maßnahmen wie jemanden in die stabile Seitenlage zu legen oder die Herzdruckmassage nicht mehr zu. Doch schon die Verständigung der Rettungsdienste und die beruhigende Ansprache des Verletzten ist bereits Erste Hilfe und kann für den Verlauf des Heilungsprozesses mit entscheidend sein.
Stark umstritten ist das Notrufsystem „eCall“ für Kraftfahrzeuge. Das soll Unfallmeldungen künftig beschleunigen. Das System wählt nach einem schweren Unfall automatisch die 112 und übermittelt Standortdaten des Unfalls sowie weitere wichtige Informationen an die nächstgelegene Einsatzzentrale. Experten schätzen, dass bei flächendeckendem Einsatz europaweit jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden könnten. Ab 2015 sollen nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission EU-weit alle neuen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem System ausgestattet sein.
Automobilclubs und Versicherer fürchten hingegen, dass das E-Call-Notrufsystem „ab Werk“ von den Herstellern erst einmal auf die eigene Notrufzentrale programmiert wird und so die Autohersteller das lukrative Pannen- und Unfallersatzgeschäft in großem Stil an sich ziehen könnten.