Für diese Gebiete gelten für Geflügelhalter sowie für Hunde- und Katzenhalter weiterhin spezielle Regelungen. Beispielhaft dürfen Hunde und Katzen sowohl in Sperrbezirken als auch in Beobachtungsgebieten nicht mehr frei herumlaufen. Es besteht die Gefahr, dass diese das Geflügelpestvirus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiterverbreiten. Daher sollte direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Kranke oder tote Wildvögel sollten in keinem Fall angefasst werden und entsprechend auch nicht abgegeben werden – zum Beispiel in der Auffang- und Pflegestation für Wildtiere im Wildpark Uhlenkolk in Mölln. Den Fund eines toten oder kranken Vogels bitte umgehend den örtlichen Ordnungsämtern melden. Von dort wird alles Weitere veranlasst.
Weitere Informationen stellt der Kreis Herzogtum Lauenburg auf seiner Internet-(Start-)-Seite unter dem Link „Aktuelles zur Geflügelpest“ zur Verfügung. Das eingerichtete Bürgertelefon ist weiterhin unter der Durchwahl 04542/ 822 83-16 montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr besetzt.