Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, es habe sich gezeigt, dass freiwillige Appelle an die Banken nicht der richtige Weg seien, deshalb brauche man jetzt eine gesetzliche Regelung. Auch das Argument, Verbraucher könnten ja auswählen und die Bank wechseln, sei nicht zielführend, da gerade auf dem Land dies oftmals schlichtweg nicht möglich sei. Und wer persönliche Beratung wolle, für den seien Internetbanken, die oft einen geringeren Zinssatz anbieten, auch keine Lösung. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begründete die Ablehnung mit grundsätzlichen Überlegungen. Man sei aus Prinzip gegen gesetzliche Deckelungen. Die Forderungen der Anträge klängen zwar populär, seien aber nicht durchdacht. Zudem fußten sie auf alten, schlecht ermittelten Daten. Auch könne ein gedeckelter Zinssatz für den Dispokredit niemanden aus der Schuldenspirale retten. Eine wirkliche Lösung des Problems ergebe sich nur, wenn die Menschen den Dispokredit nicht mehr in Anspruch nehmen müssten. Ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Regierungskoalition. Wenn diese eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze schon ablehnten, dann müssten sie an anderer Stelle liefern, beispielsweise bei der Beratungspflicht für Banken, mehr Transparenz oder mehr Wettbewerb zwischen den Instituten. Hier mache die Koalition aber keine Vorschläge. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass eine Beratungspflicht für Banken den Verbrauchern mehr helfen würde, als eine gesetzliche Deckelung des Zinssatzes. Das hätte auch die Anhörung zu diesem Thema ergeben.