Künftig soll z. B. ein gesetzlicher Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung bei planbaren medizinischen Eingriffen eingeführt, Wartezeiten für Facharzttermine auf vier Wochen begrenzt und die Möglichkeit der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie häusliche Krankenpflege durch Krankenhäuser eingeführt werden.
Darüber hinaus soll das von der Bürgerbeauftragten seit langem heftig kritisierte Problem der Krankengeld-Einstellung bei „verspäteter“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemildert werden. Bislang erhalten erkrankte Versicherte, die während des Krankengeldbezuges ihren Arbeitsplatz verlieren, nur dann weiter Krankengeld, wenn rechtzeitig die Folgebescheinigung des Arztes über ihre Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird. „Rechtzeitig" bedeutet nach der unglücklichen gesetzlichen Regelung jedoch, dass Folgebescheinigungen spätestens am letzten Tag der zuvor attestierten Arbeitsunfähigkeit eingeholt werden müssen. Gehen Betroffene z. B. am letzten Tag der bisher attestierten Arbeitsunfähigkeit zu ihren Ärzten und erhalten dort die Auskunft, sie mögen wegen Überfüllung der Sprechstunde morgen wiederkommen, erlischt einerseits insgesamt der Krankengeldanspruch und andererseits häufig auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.