Aber damit nicht genug: "Auch der bislang vorliegende Entwurf der Düngeverordnung reicht nicht aus. Wir werden uns im Bundesratsverfahren für die dringend erforderlichen Änderungen einsetzen. Wir brauchen ein einheitliches, ehrgeiziges Düngerecht, damit die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft zum Schutz der Gewässer reduziert werden. Ohne das gibt es keinen Schutz des Trinkwassers der künftigen Generationen."
Hintergrund
Bei einer Reform des Düngerechts setzt sich Schleswig-Holstein vor allem für kürzere Übergangsfristen zur Einführung bodennaher Ausbringungstechnik, ambitionierte Sperrfristen zur Ausbringung und erhöhte Lagerkapazitäten für flüssige Wirtschaftsdünger ein. Des Weiteren wäre eine generelle Nährstoffuntersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger notwendig, da nur so die Landwirte wissen, welche Nährstoffmengen sie auf ihre Felder ausbringen. Zudem hält die Landesregierung eine Hoftorbilanz auf allen Betrieben für notwendig, damit klar wird, wie viele Nährstoffe in einem Betrieb anfallen, dort verwendet werden können und wo Überschüsse anfallen.