Voraussetzung dafür sei die rechtzeitige Einnahme, die ohne Arztbesuch eher zu gewährleisten sei. Zudem werde damit Frauen in ländlichen Regionen oder Frauen, für die der Arztbesuch eine große Hürde darstelle, der Zugang zu einer Notfallnachverhütung erleichtert. Aus frauenpolitischer Sicht sei die „Pille danach“ ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, heißt es in der Vorlage.
Durch die Apothekenpflicht des Präparats werde auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen gewährleistet. Wissenschaftliche Studien zeigten zudem, dass es keine sachlichen Gründe gebe, die rezeptfreie Vergabe der „Pille danach“ abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung seien bislang nicht bekannt geworden. Aus vielen Ländern lägen gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht vor, wird in dem Antrag argumentiert.
Bereits am 5. Juli 2013 habe der Bundesrat die Regierung aufgefordert, bei der nächsten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordung die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption vorzusehen. Dieses Anliegen sei am 8. November 2013 bekräftigt worden. Der Antrag enthalte überwiegend diesen Beschluss des Bundesrates.