Die Bundesregierung schreibt weiter, dass die Versorgung der noch in Betrieb befindlichen AKWs mit Behältern zum Transport der Brennelemente Vorrang vor der Entsorgung der bereits abgeschalteten Kraftwerke habe. Insofern würden die Behälter nicht prioritär zum Abtransport der Brennelement genutzt. Trotzdem geht die Bundesregierung davon aus, dass aufgrund einer erhöhten Fertigungskapazität bei den Behältern der Zeitplan eingehalten wird und beruft sich dabei auf Angaben der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH.
Bezüglich der einzelnen Beladeszenarien schreibt die Bundesregierung, dass die Beladekapazitäten davon abhängig sind, welche Version der CASTOR-Transportbehälter benutzt werde und ob diese mit Uran- oder Mischoxid-(MOX)-Brennelemente beladen würden. Damit hänge auch die Mindestabklingzeit zusammen, die von 12 bis 24 Monaten reicht, und die Mindestabbranddauer. Für Sonderbrennstäbe aus Siedewasserreaktoren ist derzeit eine Beladung in einem Transport- oder Lagerbehälter weder beantragt noch zugelassen und auch nicht in Planung, so die Bundesregierung.