„Die rosa Rezepte sind innerhalb von vier Wochen in der Apotheke einzulösen“, soBojens. Gelbe Rezepte hingegen sind für spezielle Betäubungsmittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel, gedacht. Auch hier zahlt die Krankenkasse bis auf eine Zuzahlung. Gelbe Rezepte sind nur sieben Tagen gültig und werden in drei Ausfertigungen ausgestellt: Das Original ist für die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmt, die Durchschriften zur Dokumentation für den Arzt und Apotheker.
In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr allein mit der AOK NordWest fast sechs Millionen Rezepte abgerechnet. „Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Versicherte zehn Prozent der Kosten selbst tragen - mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst“, sagt Bojens. Das gilt aber nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Außerdem gibt es Medikamente, für die keine Zuzahlung zu leisten ist. Eine Übersicht gibt es in der Datenbank zuzahlungsfreier Medikamente der AOK NordWest unter www.aok.de/nw > Gesundheit > Behandlung.
Stellt der Arzt ein blaues oder weißes Rezept aus, handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament, dass nicht von den Krankenkassen übernommen werden darf. In diesen Fällen muss der Patient den vollen Preis zahlen. Auch Privatpatienten erhalten von ihrem Arzt blaue oder weiße Rezepte. Die Gültigkeit liegt bei zwölf Wochen ab Ausstellungsdatum.
Zusätzlich gibt es nicht verschreibungspflichtige Mittel, die apothekenpflichtig sind. Empfiehlt der Arzt seinem Patienten ein derartiges Medikament, kann er es auf einem grünen Rezept verordnen. Da man diese Präparate jederzeit auch auf eigenen Wunsch in der Apotheke kaufen kann, ist das Rezept unbegrenzt gültig.