Regelmäßige Zahnkontrolle heißt: Erwachsene müssen mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig. Wurde im Bonusheft seit fünf Jahren vor Beginn der Behandlung lückenlos die Vorsorge dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 30 Prozent mehr. „Vorsorge wird also belohnt: Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft führt, kann durch den höheren Zuschuss von seiner Krankenkasse Kosten sparen“, rät Bojens.
Um den Eigenanteil beim Zahnersatz weiter zu minimieren, empfiehlt die AOK außerdem den Abschluss des AOK-Zahnersatz-Wahltarifs. Damit erhöht sich der Zuschuss zum Zahnersatz im besten Fall auf bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung. Mehr Informationen gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder unter www.aok.de/nw (Rubrik Tarife).