Mit ihrem Wahlergebnis von 4.6 Prozent und dem Willen, erstmals Regierungsverantwortung zu übernehmen, zog die SSW in die Landesregierung ein und machte gemeinsam mit den Stimmen der „Grünen“ Torsten Albig zum Ministerpräsidenten, der nun mit einer hauchdünnen Mehrheit mit dieser Koalition regiert.
Dies passt dem Geesthachter CDU-Chef Sven Minge, dem CDU-Fraktionsmitglied Martin Bommert und dem CDU-Ratsherr Torsten Seidl offensichtlich überhaupt nicht. Prompt legten sie kürzlich Einspruch gegen das bestehende Wahlgesetz vor dem Landesverfassungsgericht ein.
Ihre Begründung: Die SSW von der Fünf-Prozent-Hürde zu befreien basiert auf eine Reglung aus dem Jahre 1955 und sei heute völlig überholt. Niemand würde innerhalb der EU heute diskriminiert und somit sei diese Reglung vollkommen unsinnig und müsse aus dem Wahlgesetz gestrichen werden.
Ein weiterer Vorwurf: Die SSW mache Wahlkampf in Städten und Kommunen, in denen überhaupt keine Dänen wohnen, versuchen also hier Stimmen zu gewinnen, die ansonsten andere Parteien bekommen würden.
Sven Minge betont gegenüber der Lauenburger Online-Zeitung ausdrücklich: „Wir haben unsere Klage nicht im Namen der CDU-Fraktion eingereicht, sondern als Demokraten, da wir dieses Wahlgesetz für ungerecht und mittlerweile für völlig überholt halten.“
Würde nun das Landesverfassungsgericht dem Antrag folgen, könnte die Wahl 2012 annulliert werden und es käme zu vorgezogenen Neuwahlen. Davon geht Sven Minge allerdings nicht aus. „Ich bin überzeugt, dass das Gericht unserem Antrag folgen wird“. sagt er, „aber diese Entscheidung wird dann erst Auswirkungen auf die kommende Wahl haben.“