Versteigert werden ausschließlich Fahrräder, für welche die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist (Fundzeitraum zwischen dem 1. März 2014 und dem 28. Februar 2015). Die zur Versteigerung stehenden Fahrräder können am Tag der Versteigerung ab 13.30 Uhr besichtigt werden.
Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung, wobei der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden kann, dass mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). Sämtliche Fundfahrräder werden hierbei im augenscheinlichen Zustand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung veräußert.