Die in Aussicht gestellten Nachbesserungen der Vergütung bei den Verhandlungen zur Ermittlung der Morbidität seien alleine deshalb fragwürdig, weil diese nur den ohnehin notwendigen zusätzlichen Behandlungsbedarf abbilde, in keiner Weise aber die gestiegenen Praxiskosten der vergangenen Jahre und den aufgelaufenen Investitionsstau in den Praxen berücksichtige. Eine derartige Lösung des Problems würde die Ärzte zwingen, Verluste bei der einzelnen ärztlichen Leistung über die Leistungsmenge zu kompensieren, was weder zumutbar, noch angesichts langer Wartezeiten realistisch sei.
Reinhardt: „Auch diffuse Hinweise auf Möglichkeiten, das Ergebnis bei den regionalen Verhandlungen auf KV-Ebene aufzubessern ließen sich – wenn überhaupt – bestenfalls auf Basis eines soliden Vertrauensverhältnisses zu den Kassen akzeptieren. Dies ist allerdings angesichts der letzten Wochen und Monate nachhaltig in Frage gestellt.“
Skeptisch sieht Reinhardt auch verschiedene Überlegungen, das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung auf eine neue Grundlage im Konstrukt der Gesamtvergütung zu realisieren, um kurzfristig etwas Luft im System zu schaffen. „Auch hier lehrt uns leider die Vergangenheit, dass wir dahinter eine Mogelpackung der Krankenkassen vermuten müssen“, sagte Reinhardt. Deshalb sei an dieser Stelle ausschließlich eine klare und irreversible Ausgliederung der psychotherapeutischen Honorare aus der Gesamtvergütung akzeptabel.
Der Hartmannbundvorsitzende bekräftigte, dass die Freien Ärzteverbände die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgten und sich intensiv darauf vorbereiteten, jederzeit wieder in notwendige Kampfmaßnahmen einzusteigen. „Wer glaubt, wir warten einfach lethargisch auf die nächste Verhandlungsrunde, den werden wir bei negativem Ausgang eines Besseren belehren“, so Reinhardt abschließend.