Herr Capellmann, wenn mein Ehepartner plötzlich schwer erkrankt und seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, dann bin doch automatisch ich verantwortlich. Wozu braucht es da noch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
Hier machen Sie den gleichen Denkfehler wie drei Viertel aller Deutschen! In dem von Ihnen beschriebenen Fall sind weder Sie als Ehepartner noch andere Angehörige berechtigt, die Geschäfte des Betroffenen zu übernehmen. Ab dem Punkt, wo ein Mensch seine Geschäftsfähigkeit verliert, ist das Betreuungsgericht zuständig.
Was bedeutet das?
Das Gericht prüft den jeweiligen Fall und bestimmt dann, wer als Betreuer eingesetzt wird. Das kann ein völlig fremder Mensch sein, der dann berechtigt ist, alle Entscheidungen über medizinische Behandlung, Unterbringung, aber auch Vermögensverwaltung im Namen des Betroffenen zu treffen. Im Klartext: Wer nicht vorsorgt läuft Gefahr, wichtige Entscheidungen über sein Leben Fremden zu überlassen.
Wie kann ich mich und meine Angehörigen vor einer solchen Situation schützen?
Indem Sie sich frühzeitig über die so genannten Vorsorgeverfügungen informieren. Dazu gehört zum einen die Patientenverfügung, mit der jeder für den Fall schwerer Krankheit oder eines Unfalls festlegen kann, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. Das zweite wichtige Dokument ist die Vorsorgevollmacht. Hier kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Ernstfall die Entscheidungen für den Betroffenen treffen darf. Die Vorsorgevollmacht schließt die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht aus.
Woher bekomme ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht – und was muss ich beim Erstellen beachten?
Die Tücke bei den Vorsorgeverfügungen liegt oft im Detail. Daher sollte sich jeder ausreichend Zeit dafür nehmen und nicht nur schnell aus dem Internet heruntergeladene Vordrucke ausfüllen. Beide Dokumente gehören heute ebenso wie die finanzielle Absicherung von Alter, Todesfall und Bestattung zu einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung. Immer mehr Vorsorgeberater stellen sich darauf ein und sind kompetente Ansprechpartner. Interessierte haben auch die Möglichkeit, unter www.monuta.de/vorsorge die beiden unerlässlichen Dokumente kostenfrei anzufordern.