Schluckimpfung kann Krankenhausaufenthalt vermeiden
Bereits seit 2006 gibt es hierzulande eine Schluckimpfung für Säuglinge, die vor schweren Verläufen einer Rotavirus-Infektion schützen kann. Um die hohe Zahl der Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, wurde die Schluckimpfung im Sommer 2013 in die Standardimpfungen für Säuglinge aufgenommen. Die ständige Impfkommission (STIKO) betont dabei vor allem den Zeitpunkt der Verabreichung. Die Impfserie sollte möglichst früh im Alter von sechs bis zwölf Wochen begonnen werden und je nach Impfstoff (bestehend aus zwei oder drei Dosen) bis zur 24. beziehungsweise 32. Lebenswoche abgeschlossen sein. Bei Gabe des Zwei-Dosen-Impfstoffs kann die Impfserie gegen Rotaviren schon im Alter von zehn Wochen beendet sein.
Kostenübernahme geregelt
Viele Krankenkassen hatten bereits vor der offiziellen Empfehlung die Kosten der Impfung freiwillig übernommen. Seit 20. Dezember 2013 sind nun alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, die Kosten zu tragen. Alle Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Säuglinge im entsprechenden Alter kostenfrei durch eine Schluckimpfung vor schweren Krankheitsverläufen einer Rotavirus-Infektion zu schützen. Die Impfung ist gut verträglich, hoch wirksam und kombinierbar mit gängigen Kinderimpfungen.
Näheres über die Rotavirus-Impfung:
Die zwei Rotavirus-Impfstoffe, die im europäischen Markt erhältlich sind, werden schon seit 2006 eingesetzt. Sie lassen sich mit anderen Standard-Impfungen, wie beispielsweise der Pneumokokken- und der 6-fach-Kombinationsimpfung verabreichen. Ein zusätzlicher Arztbesuch ist nicht nötig. Der Impfstoff wird auf die Zunge des Kindes geträufelt - die Verabreichung ist somit einfach und schmerzfrei. Auch Frühgeborene können geimpft werden. Diese sind besonders anfällig für schwere Verläufe.