Das KfW-Effizienzhaus 70 entspricht nur noch den üblichen Anforderungen und ist nicht mehr förderfähig. Damit wird unterstrichen, dass zuletzt ohnehin überwiegend auf diesem Niveau gebaut wurde. Die Förderung solle sich auf effizientere Standards konzentrieren, so die KfW. Im Gegenzug werden die Förderkonditionen verbessert. Der Höchstbetrag verdoppelt sich von 50.000 auf 100.000 Euro, es wird eine Zinsbindung über 20 Jahre angeboten.
Darüber hinaus vereinfacht die KfW das Nachweisverfahren für das Effizienzhaus 55. Ab sofort können Sachverständige aus einem Standard-Maßnahmenpaket die passende Gebäudehülle und Anlagentechnik wählen. Bauherren haben einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro werden erstattet für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch unabhängige Experten.