Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nichtdiskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften.“ Algirdas Šemeta, der für Steuern zuständige EU-Kommissar, betonte, dass die Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werde, um fairen Steuerwettbewerb zu schützen.
Medienberichten zufolge haben einige Unternehmen durch Steuerentscheide der nationalen Behörden beträchtliche Steuervergünstigungen erhalten. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, prüft die Kommission, ob bestimmte Steuerpraktiken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der aggressiven Steuerplanung multinationaler Unternehmen mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen.
Eine Reihe von multinationalen Unternehmen wenden Steuerplanungsstrategien an, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu verringern. Sie nutzen dabei die formalen Besonderheiten der Steuersysteme aus und können ihre Steuerschuld tatsächlich erheblich vermindern. Diese aggressive Steuerplanung höhlt die Besteuerungsgrundlagen der Mitgliedstaaten, die sich finanziell ohnehin in einer schwierigen Lage befinden, aus.