Das hat die Kommission heute beschlossen. Derzeit könnten nach deutschem Recht Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr mit Staatsgeldern quersubventioniert werden, obwohl sie dem freien Wettbewerb unterliegen. Damit besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb verzerrt wird.
- Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland es versäumt hat sicherzustellen, dass die Rechnungen für die beiden Bereiche Infrastruktur und Verkehrsleistungen so geführt werden, dass das Verbot einer Übertragung öffentlicher Mittel von Infrastrukturleistungen auf Verkehrstätigkeiten deutlich zutage tritt;
- Wegeentgelte für die Nutzung der Infrastruktur nur zur Finanzierung der Tätigkeiten des Infrastrukturbetreibers verwendet werden dürfen;
- bereitgestellte öffentliche Gelder für Personenverkehrsleistungen (im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen) in den jeweiligen Rechnungen getrennt ausgewiesen werden.
Eine Klage vor dem Gerichtshof der EU ist die letzte Stufe eines insgesamt dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens.