"Das größte Problem der Gemeinsamen Fischereipolitik, nämlich die anhaltende Überfischung, wird mit dieser Reform endlich angegangen. Der Rat der Europäischen Union wird verpflichtet, bei seinen jährlichen Entscheidungen über Fangmengen nachhaltig zu handeln", sagte Berichterstatterin Ulrike Rodust.
Fischer müssen sich an neue, strengere Fangquoten halten, die so genannten "maximum sustainable yield" (MSY). Das bedeutet, dass sie nur so viele Fische fangen dürfen, wie der Fischbestand in einem Jahr reproduzieren kann. Ziel ist es, die noch vorhandenen Bestände zu schützen und über das Niveau des "MSY" zu heben.
Rückwurfverbot
Beifang - also Fischarten oder -größen, die ungewollt gefangen wurden - beträgt etwa ein Viertel der gesamten Fangmenge in der Europäischen Union. Die meisten der dann ins Meer zurückgeworfenen Fische sterben.
Um diese verschwenderische Praxis zu beenden, die derzeit nicht verboten ist, müssen Fischerboote künftig mindestens 95 Prozent aller gefangenen Tiere an Land bringen. Diese Regelung wird schrittweise ab 2015 eingeführt. Das Europäische Parlament hat dafür gekämpft, diese Prozentzahl so hoch wie möglich anzusetzen und konnte nun ein fast absolutes Verbot durchsetzen.
An Land gebrachter Fang, der zum Beispiel zu klein ist, wird dann ausschließlich für andere Zwecke als den menschlichen Verzehr verwendet.
Eine umfassende Reform
Die Reform überprüft viele Regelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Zum Beispiel wird das Nachhaltigkeitsprinzip in Zukunft auch für in der EU gemeldete Fischerboote gelten, wenn sie außerhalb der EU-Gewässer fischen. Das heißt, europäische Fischer werden in Gewässern von Drittländern nur noch Bestandsüberschuss fischen. Außerdem können Mitgliedstaaten mit übergroßen Fangflotten bestraft werden, indem EU-Fördermittel zurückgehalten werden.
Schließlich werden neue Vermarktungsregelungen sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Fischprodukte informiert sind, die sie erwerben, unter anderem was die Herkunft des Fisches oder die Fangmethode betrifft.
Die nächsten Schritte
Die Vertreter der Mitgliedstaaten müssen der Position des Parlaments nach dessen zweiter Lesung noch formell zustimmen, bevor die Reform im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.