Für die Gebiete Ratzeburg und Umgebung, Mölln und Umgebung, Güster und Umgebung, Geesthacht und Umgebung sowie Witzeeze und Umgebung wurde nun ebenfalls eine Aufhebung der Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirke und der Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiete bekanntgegeben. Die vorgenannten mit den Allgemeinverfügungen vom 14.11.2016 und 18.11.2016 sowie den Allgemeinverfügungen 04/2017 vom 09.02.2017 und der Allgemeinverfügung 06/2017 vom 22.02.2017 festgelegten Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirke und Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiete werden aufgehoben.
Damit entfällt auch die Leinenpflicht für Katzen und Hunde soweit sie nicht durch andere Gesetze und dem Naturschutz vorgeschrieben ist. Gerade für Katzenhalter dürfte dies eine deutliche Erleichterung sein, da ihre Tiere nun wieder frei herumlaufen dürfen.
Für Geflügelhalter gibt es aber vorerst keine Verbesserung. Obwohl im Kreis bis auf die Schaalsee-Region kein weiterer Fall der Geflügelpest festgestellt werden konnte, besteht weiterhin die Stallpflicht. Dies führte in der Vergangenheit oftmals zu großen Problemen, da die Tiere dadurch nicht mehr artgerecht gehalten werden konnten. Der Kreis folgt damit vorerst nicht dem Land, wo die Stallpflicht weitgehend als nicht mehr erforderlich angesehen wird.
Klein Zecher und Seedorf gehören zum Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk Schaalsee und Umgebung. Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiete Schaalsee und Umgebung sind Brunsmark, Gudow, Hollenbek, Horst, Kittlitz, Lehmrade, Mustin, Salem und Sterley. Von der Gemeinde Schmilau die Gebiete südöstlich der Möllner Straße (L 202) und südlich der Salemer Straße (K 1) und von der Gemeinde Ziethen die Gebiete südlich der B 208. Die Verfügung des Kreises gilt vorerst bis zum 28. April 2017.