Auch wenn es nicht zu Beschädigungen von Strom- oder Gasleitungen kommt, kann es Probleme geben. Immer wieder werden beim Aufstellen von Schuppen, dem Anbau von Garagen oder dem Anlegen von Teichen Versorgungsleitungen überbaut. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Sind derartige Baumaßnahmen geplant, muss eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgen. Privatleute sind daher, ebenso wie Ingenieurbüros oder Bauunternehmen, verpflichtet, sich bei den zuständigen Netzbetreibern über die Lage von Versorgungsleitungen zu informieren. Die gilt sowohl für Strom- und Gasleitungen, wie auch für Telekommunikations-, Wasser- und Abwasserleitungen sowie gegebenenfalls Wärmeleitungen.
„Bei SH Netz können unter leitungsauskunft@sh-netz.com Auszüge des Planwerks mit der genauen Lage von Strom- und Gas-Versorgungsleitungen angefordert werden. SH Netz stellt die Leitungsauskunft kostenlos zur Verfügung“, ergänzt Thomas Boldt.
Sollte bei Tiefbauarbeiten dennoch versehentlich eine Strom- oder Gasleitung beschädigt werden, muss unverzüglich die Störungsannahme von SH Netz unter der Nummer 04106 / 648 90 90 informiert werden. Die Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes sind dann schnell vor Ort und kümmern sich um die Absicherung und Behebung des Schadens.