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16. März 2023
Willkommen zum Büchener Newsletter der LOZ!
Hier finden Sie die neuen Artikel aus dem Amtsbereich Büchen:
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Karl-Heinz Weber gibt nach knapp 40 Jahren den Staffelstab an Jörg-Ulrich Grell weiter 
Büchen (LOZ). Der Naturschutzbund Büchen hat einen neuen Vorsitzenden. Jörg-Ulrich Grell aus Grabau löst Karl-Heinz Weber ab, der aus gesundheitlichen Gründen nach fast 40 Jahren den ersten Vorsitz abgibt und als 2. Vorsitzender den NABU weiter begleitet.
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Informations- und Diskussionsveranstaltung: „Pflege & Gesundheit im ländlichen Raum: Herausforderungen an Politik und Gesellschaft“ 
Büchen (LOZ). Die Gesellschaft befindet sich mitten im demographischen Wandel und die Pflegesituation für die Zukunft ist so ungesichert wie nie zuvor. Doch selbst wenn die quantitative Nachfrage an Pflegeplätzen erfüllt wäre, wie sieht es aus mit Pflegefachkräften? Welche Standards müssen überhaupt erfüllt werden, um dem Pflegebedarf nachzukommen? Was brauchen wir, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden? Wo sind Stolpersteine für die Familien im ländlichen Bereich? Brauchen wir wieder eine Gemeindeschwester?
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Neubau für die Feuerwehr oder Anbau an das bestehende Gebäude? 
Deutliche Kostensteigerungen werfen Frage nach Sinnhaftigkeit auf
Büchen (LOZ). Seit einigen Jahren wird über einen An- und Umbau am bestehenden Feuerwehrgerätehaus in der Raiffeisenstraße diskutiert. Eine wachsende Gemeinde, neue Ausrüstungsgegenstände, weitere Fahrzeuge sowie rechtliche Anforderungen machen umfangreiche Baumaßnahmen notwendig.
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Beratung für Menschen mit Behinderung in Büchen 
Büchen (LOZ). Der Behindertenbeauftragte des Amtes Büchen gibt bekannt, dass im März eine Sprechstunde für Menschen mit Behinderung und für Menschen bei denen der Eintritt einer Behinderung zu erwarten ist, im Amt Büchen angeboten wird.
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Aufstellung Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes 
Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes startet am 13. März
Büchen (LOZ). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
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Großeinsatz der Bundespolizei und der Landespolizei in Büchen durch gestrandete Hansa Rostock Fans 
(LOZ). Auf der Rückfahrt vom Auswärtsspiel des FC Hansa Rostock kam es durch Hansa-Fans am Bahnhof Büchen zu einem gemeinsamen größeren Polizeieinsatz der Landespolizei und der Bundespolizei. Nach Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei wurden starke Polizeikräfte zum Bahnhof Büchen geordert und Identitätsfeststellungen durchgeführt.
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(Verantwortlich für den Inhalt ist das Amt Büchen) |
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Müllsammelaktion in Büchen aufgrund der Witterung verschoben
Die für den Samstag, 11. März, geplante Müllsammelaktion "Unser sauberes Schleswig-Holstein" in der Gemeinde Büchen ist aufgrund der Witterung auf Samstag, 25. März verschoben.
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Am neuen Bauhof: Annahme von Baumschnitt und Tag der offenen Tür“
Am Samstag, 18. März nimmt der Bauhof Büchen, Ladestraße 1, 21514 Büchen, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr wieder Häckselgut an. Bitte beachten Sie, dass die Anliefermenge auf 1 m³ begrenzt ist. An diesem Tag findet gleichzeitig ein „Tag der offenen Tür“ am neuen Bauhof statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich über den neuen Bauhof und das neue Gebäude zu informieren. Die Bauhofmitarbeiter stehen für Fragen rund um alle anfallenden Arbeiten, das Gebäude und den Fuhrpark sowie Gerätschaften zur Verfügung.
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Priesterkate: Rock und Oldies mit „Boom Drives Crazy“
Am Dienstag, den 21. März, um 19.30 Uhr geht die Post in der Priesterkate richtig ab: Die Band „Boom Drives Crazy“ spielt Rock, Oldies und Soul vom Feinsten.
Sind Sie heute reiselustig? Dann lassen Sie sich mitreißen von der facettenreichen Musik einer bewegten Epoche, lassen Sie sich entführen in eine andere Zeit. Es braucht keinen Cadillac und keine Pomade, es braucht einzig eine gute Band: Das sind „Boom Drives Crazy“. Und diese Band nimmt sie mit. Ihr musikalisches Zuhause sind die 1950er und 1960er Jahre: Rock 'n' Roll, aber auch Soul und die damals frisch und laut in die Welt tretende Popmusik. Sei es „Great Balls Of Fire“ von Jerry Lee Lewis oder das soulige „My Girl“ von den Temptations, sei es das seinerzeit revolutionäre „Only The Lonely“ von Roy Orbison oder das edle, verführerische „Sway“ von Dean Martin – es ist der Klang einer besonderen Zeit in seiner ganzen Vielseitigkeit, den diese Band wieder erlebbar macht. Im Gepäck haben die vier Jungs aus Hamburg viele Songs einer unvergesslichen musikalischen Epoche: The Beatles, Elvis Presley, The Supremes, Chuck Berry, Jerry-Lee Lewis, Ray Charles, Little Richard, The Beach Boys, Roy Orbison, Ben E. King und viele andere. Die Show dieser Profi-Band geht erbarmungslos in die Beine!
Karten für € 25,-- (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es im Vorverkauf (keine Reservierungen!) in der Gemeindeverwaltung (Bürgerhaus), Amtsplatz 1, in Büchen, Telefon 04155 8009-0, Zimmer 1.21. Einlass zur Veranstaltung ist ab 18.45 Uhr.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Am 14.05.2023 finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Neben der Kreiswahl werden die jeweiligen Gemeindevertretungen gewählt. Des Weiteren wird in Büchen ein neuer hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. Auch für diese Wahlen werden wieder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Wahllokale gesucht. Die Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besteht im Wesentlichen darin, den Wahlberechtigten die Stimmzettel auszuhändigen und den ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen. Nach Wahlschluss wird dann durch den gesamten Wahlvorstand des jeweiligen Wahllokales ausgezählt. Zuerst die Kreiswahl, dann die Gemeindewahl und in Büchen dann die Bürgermeisterwahl. In Büchen besteht die Möglichkeit, dass es bei der Bürgermeisterwahl noch zu einer Stichwahl kommt. Diese würde am 04.06.2023 stattfinden und auch hier wäre der Wahlhelfereinsatz nötig.
In den Amtsgemeinden werden die Wahlhelfer in der Regel durch die Bürgermeister/die Bürgermeisterin gemeldet. In Büchen können sich Interessierte im Bürgerhaus unter 04155/8009-230 oder per E-Mail i.juhl@gemeinde-buchen.de melden. Auch Rückfragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit werden dort gern beantwortet.
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ESF Plus-Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“
Die Schule am Steinautal und die Offene Ganztagsschule Büchen nehmen am ESF Plus-Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ teil.
Der Startschuss fiel am 01.02.2023, Friederike Kleeblatt (Leiterin der Offenen Ganztagsschule Büchen), Nadine Frömter (Schulverbandsverwaltung) und Silke Laskowski (Schulleiterin der Schule am Steinautal), begrüßten Daniel Scheel, beim Schulverband Büchen als Projektkoordinator im Rahmen des ESF Plus-Programms „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ neu eingestellt, vor dem Foyer der Grundschule. Neben den genannten Personen, ist auch Katharina Kolanus (Lehrerin an der Schule am Steinautal) an der Gestaltung des ESF Plus-Programms beteiligt.
Inhaltlich steht im Mittelpunkt des Programms die Fokussierung der Ganztagsangebote für Kinder und Heranwachsende im Grundschulalter mit der Anforderung die Bildungs- und Teilhabechancen zu sichern. Die Förderung von demokratischen und beteiligenden Strukturen im gesamten Schulalltag, eine Anpassung der Lern- und Lehrstruktur zwecks Unterstützung der Qualitätsentwicklung der Arbeit im Ganztag und die Stärkung des Grundrechts auf Teilhabe sind somit von zentraler Bedeutung. Primär bilden die Wünsche und Bedarfe der Kinder und Heranwachsenden den zentralen Ausgangspunkt.
Alle Beteiligten freuen sich über die Teilnahme an dem ESF Plus-Programm und starten positiv gestimmt in die bevorstehende Zeit.
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Schöffen gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Im Amt Büchen werden für die nachfolgend aufgeführten Gemeinden Freiwillige gesucht, die am Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Ratzeburg und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gemeinde |
Schöffin / Schöffe in allgemeinen Strafsachen |
Jugendschöffin / Jugendschöffe |
Besenthal |
1 |
2 |
Bröthen |
1 |
2 |
Büchen |
10 |
14 |
Fitzen |
1 |
2 |
Göttin |
1 |
2 |
Gudow |
3 |
4 |
Güster |
2 |
4 |
Klein Pampau |
1 |
2 |
Langenlehsten |
1 |
2 |
Müssen |
2 |
4 |
Roseburg |
1 |
2 |
Schulendorf |
1 |
2 |
Siebeneichen |
1 |
2 |
Tramm |
1 |
2 |
Witzeeze |
2 |
2 |
Die Gemeindevertretung der jeweiligen Gemeinde und der Jugendhilfeausschuss Kreises Herzogtum Lauenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen (Tel.: 04155 / 8009-230). Formulare zur Bewerbung können von der Internetseite der Gemeinde www.amt-buechen.eu oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
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Wussten Sie schon, dass... |
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dass auch in diesem Jahr in der Osterzeit vom 20.03. bis zum 06.04.2023 Saisonkarten für die Schwimmbadsaison 2023 zu vergünstigten Preisen (jeweils € 10,-- weniger als regulär) zur Verfügung stehen und als ideales Ostergeschenk im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, in der Amtskasse Büchen erhältlich sind?
Saisonkarten
Erwachsene 100,00
Familiensaisonkarte (zwei Erwachsene, welche in einem Haushalt mit 1. Wohnsitz gemeldet sind) 130,00
Familiensaisonkarte (zwei Erwachsene)
Zuschlag pro Kinder bis 17 Jahre, welche in einem Haushalt mit 1. Wohnsitz gemeldet sind) 10,00
Höchstbetrag für Familiensaisonkarte 160,00
Kinder und Jugendliche 80,00
Nutzen auch Sie diese Möglichkeit und bereiten Ihrer Familie eine schöne Überraschung!
Seit der Saison 2019 gibt es eine personalisierte Saisonkarte mit Passbild und den Daten des Inhabers. Um Ihnen die Wartezeit zu verkürzen, besteht die Möglichkeit, das Antragsformular unter www.amt-buechen.eu / Formulare und Anträge herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen. Bitte denken Sie auch an die Passbilder der Karteninhaber. Sofern Sie bereits für die vergangene Saison eine Saisonkarte erworben haben, bringen Sie diese bitte mit.
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Stellenausschreibungen:
Sie haben Spaß am Umgang mit Kindern im Grundschulalter?
Denn bewerben Sie sich schnell zum
Bundesfreiwilligendienst in der Grundschule Müssen
Einstellungen zum 01.08.2023 möglich.
Bewerbungsschluss: 16.04.2023
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die
Grundschule Müssen, Zum Sportplatz 2 in 21516 Müssen.
Bei Fragen gerne: grundschule.muessen@schule.landsh.de
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Schulverband Büchen Der Schulverbandsvorsteher
Der Schulverband Büchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Schulzentrum Büchen eine
„Reinigungskraft“ (m/w/d) in Teilzeit mit 15,5 Stunden
und eine
„Reinigungskraft“ (m/w/d) als Krankheitsvertretung.
Die Vergütung erfolgt nach EG 1 TVöD.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ersin unter der Telefonnummer 04155/814261 zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19.03.2023 an den
Schulverband Büchen, Der Schulverbandsvorsteher
Personalverwaltung, Amtsplatz 1, 21514 Büchen personalstelle@gemeinde-buechen.de
Bekanntmachungen:
Gemeindevertretung Besenthal Die Gemeindevertretung Besenthal tagt am Dienstag, den 21.03.2023 um 19:30 Uhr im Dörphuus, Am Brink 3, 23899 Besenthal. Tagesordnung: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, 2) Niederschrift der letzten Sitzung, 3) Änderungsanträge, 4) Bericht des Bürgermeisters, 5) Einwohnerfragestunde, 6) Verschiedenes
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Gudow Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Gudow tagt am Mittwoch, den 22.03.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Kaiserberg 15 in 23899 Gudow. Tagesordnung: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, 2) Änderung / Erweiterung der Tagesordnung, 3) Beschlussfassung über nichtöffentliche Sitzungsteile, 4) Niederschrift der letzten Sitzung, 5) Bericht der Vorsitzenden, 6) Einwohnerfragestunde, 7) Fuß- und Radwegverbindung "Breite Koppel zum Wiesenweg", 8) Mobile Verkehrsinsel zur Geschwindigkeitsbeschränkung Lehmrader Straße, 9) Fußgängersicherung Fußwege "Kaiserberg/Hauptstraße" zur "Lehmrader Straße", 10) Verschiedenes, 11) Grundstücksangelegenheiten (nichtöffentlich), 11.1) Bauanfrage Straßenquerung "Grotn Felln" in Kehrsen (nichtöffentlich), 12) Vertragsangelegenheiten (nichtöffentlich), 12.1) Betriebsführung des gemeindlichen Wassernetzes (nichtöffentlich)
Verwaltungsausschuss des Amtes Büchen
Der Verwaltungsausschuss des Amtes Büchen tagt am Donnerstag, den 23.03.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Amtsplatz 1 in 21514 Büchen. Tagesordnung: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, 2) Beschlussfassung über nichtöffentliche Sitzungsteile, 3) Niederschrift der letzten Sitzung, 4) Einwohnerfragestunde, 5) Verfahren zur Wahl des Amtsdirektors (m/w/d), 6) Kriterien zur Vorauswahl, 7) Festlegungen zum Ablauf des Amtsausschusses, 8) Verschiedenes, 9) Personalangelegenheiten, 9.1) Bewertung der Bewerbungen, 9.2) Vorauswahl der Bewerbungen, 9.3) Entwicklung der Fragestellungen
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