90 Prozent haben keine Patientenverfügung

Foto: hfr
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Schwarzenbek (LOZ). Ums Vorsorgen und Vererben ging es unter anderem in einem Vortrag von Fachanwalt Hans-Joachim Boers im Zuge der Alloheim-Expertenreihe. Anhand verschiedener Beispiele machte er eindrucksvoll deutlich, wie wichtig die rechtzeitigen Regelungen dieser Themen sind.

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Viele Fragen musste der Essener Anwalt für Familien- und Erbrecht, Hans-Joachim Boers, im Anschluss an seinen Fachvortrag beantworten. Eindrucksvoll schilderte der Experte anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Folgen Nachlässigkeiten in dieser Hinsicht für den einzelnen nach sich ziehen können und was es bedeuten kann, wenn ein „letzter Wille“ aufgrund einer Formalie nicht erfüllt wird. Corona-bedingt fand der Vortrag als Online-Veranstaltung statt.

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Testament – all das sind Themen, mit denen sich die meisten Deutschen nicht wirklich begeistert auseinandersetzen wollen. „90 Prozent der Patienten haben keine Patientenverfügung“, teilte Referent Hans-Joachim Boers in seinem Vortrag mit und führte ernüchternd aus, was dieses Versäumnis in der Praxis am Tag X bedeutet. „Dritte oder auch Gerichte entscheiden dann über Betroffene, die sich nicht mehr äußern können“, sagte er. Jeder müsse sich fragen, ob er das wolle und ob es nicht doch mehr im eigenen Interesse sei, diese unliebsamen Punkte rechtssicher zu regeln, anstatt sie zu verdrängen oder immer wieder zu verschieben. Wie man all diese Punkte richtig regelt, wo man ein Testament aufbewahren sollte und was es dabei nicht nur rechtlich zu beachten gilt, führte der Essener Anwalt eindrucksvoll und in verständlicher Art aus. Dabei zeigte er verschiedene Beispiele aus seiner Kanzleipraxis auf, um die Wirkungen fehlender Willensbekundungen oder Verfügungen zu verdeutlichen.

Die anschließende Fragerunde verdeutlichte, dass sich viele Zuhörer nach seinen Ausführungen offensichtlich beunruhigt bzw. nachdenklich mit den aufgeworfenen Themen auseinandersetzten, besonders was eigene diesbezügliche Versäumnisse betrifft. Von zu zahlender Erbschaftsteuer bis hin zu der Frage, ob man mehrere Betreuer benennen kann, reichte die Bandbreite der Hans-Joachim Boers gestellten Nachfragen.

Das Fazit des Vortrages war alle Themenfelder betreffend allerdings gleich. „Man muss diese Themen rechtzeitig besprechen und regeln und sollte am besten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen“, riet Hans-Joachim Boers, „viele Kanzleien bieten Beratungspauschalen an, die durchaus bezahlbar sind.“ Nur dann sei gesichert, so der Anwalt weiter, dass der eigene Wille oder Wünsche auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt werden.

Wer sich den Vortrag anschauen möchte, kann dies im Internet unter https://www.alloheim.de/magazin/kategorien/ratgeber jederzeit tun.

 

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