AOK zum Kindersicherheitstag am 10. Juni: Kinder im Kreis Herzogtum Lauenburg vor Verbrennungen schützen

Gefahren für Kinder im eigenen Haushalt werden von Eltern im Kreis Herzogtum Lauenburg häufig unterschätzt. Verbrennungen sind typische Unfälle, die sogar im Krankenhaus medizinisch versorgt werden müssen. AOK/hfr
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Gefahren lauern vor allem im Haushalt

 

(LOZ). In der eigenen Wohnung lauern zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder. So wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 allein fast 200 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen ins Krankenhaus eingewiesen. Das waren zwar zehn Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor, allerdings ist die Zahl immer noch auf hohem Niveau.

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Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 68 Prozent der Krankenhauseinweisungen. Das belegen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. „Auch in der eigenen Wohnung gibt es zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder, die von den Erwachsenen oft unterschätzt werden. Stürze, Verbrennungen und Verbrühungen sowie das Schlucken von Gegenständen oder giftigen Haushaltsmitteln sind typische Unfälle bei Kleinkindern“, warnt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni.

Pfannen auf dem Herd, die heiße Suppe im Teller, Steckdosen, Kabel, brennende Kerzen, Kamin - alles weckt die kindliche Neugier. Und schon ist es passiert. Jungen sind dabei häufiger betroffen. So wurden im Jahr 2020 von den betroffenen Kindern fast 40 Prozent mehr Jungen ins Krankenhaus eingeliefert als Mädchen. Im Bereich der Verbrennungs-Unfälle registriert die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V.‘ seit Jahren steigende Zahlen. Allerdings gehen die meisten Eltern davon aus, dass ihr Kind in der eigenen Wohnung sicher ist und sehen die Gefahren nicht.

Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Wunsch. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.

Weitere Informationen zur Kindersicherheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unter www.kindersicherheit.de.

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