Internationaler Frauentag: Schwangerschaftsabbruch als Teil medizinischer Grundversorgung

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(LOZ). „Eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs ist nach mehr als 150 Jahren längst überfällig“, so pro familia Schleswig-Holstein fordert seit langem die Abschaffung der Paragrafen 218/219 StGB. Die Kriminalisierung der Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, und der Ärzte, die diesen durchführen, müsse endlich aufhören. Der Streichung des §219a, dem sogenannten Werbeverbot, müssten tiefgreifende Änderungen folgen.

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„Frauen haben ein Recht auf selbstbestimmte Familienplanung. Dieses Menschenrecht muss uneingeschränkt umgesetzt werden und die Basis einer grundlegenden Reform sein“, betont Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin des Landesverbandes. „Der Schwangerschaftsabbruch muss eine Gesundheitsleistung werden, geregelt z.B. in Sozialgesetzbüchern oder in den Rechtsordnungen des Gesundheitsbereichs. Er muss Bestandteil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung sowie der medizinischen Aus- und Fortbildung sein.“

Außerdem sollte ein Schwangerschaftsabbruch möglichst früh und möglichst schonend durchgeführt werden. „Die Kosten dafür sind wie bei anderen standardisierten medizinischen Leistungen von den Krankenkassen zu übernehmen. Insbesondere Kliniken, die öffentliche Gelder erhalten, müssen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sich damit ihrer Verantwortung stellen, den Versorgungsauftrag der Länder sicherzustellen“, so Steffensen. „Die Durchführung darf nicht im persönlichen Ermessen der einzelnen Ärzte liegen, so dass auch §12 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) gestrichen werden muss.“

pro familia fordert die Abschaffung der aktuell vorgeschriebenen Pflichtberatung im Schwangerschaftskonflikt. „Beratungen können ihre unterstützende Wirkung vollständig entfalten, wenn sie auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Statt der Pflicht zur Beratung soll das Recht auf umfassende Beratung gestärkt werden. Dafür ist ein flächendeckendes, niedrigschwelliges, wertneutrales und interkulturelles Beratungsangebot unbedingt notwendig, auch um Wartezeiten zu vermeiden, die Zugangshürden darstellen und medizinische Abläufe unnötig verzögern. Das Grundrecht der Frau auf selbstbestimmte Familienplanung muss gewährleistet werden.“

Zudem fordert der Verband klarere und härtere Sanktionen gegen Abtreibungsgegner und Bordsteinbelästigungen vor den pro familia-Beratungsstellen.

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