Vorträge über rechtliche Vorsorge, Patientenverfügungen und Vollmachten

Foto: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
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(LOZ). Der Betreuungsverein der Johanniter-Unfall Hilfe informiert bei kostenfreien Veranstaltungen am 8. und 15. November des Pflegestützpunktes Herzogtum Lauenburg über die rechtliche Vorsorge.,

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„Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, durch Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu medizinischen und vor allem lebenserhaltenden Maßnahmen zu äußern?“ Diese und andere Fragen stellen sich viele Menschen – nicht nur im Alter. Um die eigenen Angelegenheiten im Fall der Fälle zu regeln, spielen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und die rechtliche Vorsorge eine große Rolle. Darüber informiert der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe neben anderen Referenten auf Einladung des Pflegestützpunktes Herzogtum Lauenburgs.

Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeweils am

8. November um 16 Uhr im Vortragssaal des AMEOS Senioren Wohnsitz, Schmilauer Straße 108, Ratzeburg
15. November um 16 Uhr im Vortragssaal des Johanniter Krankenhaus, Am Runden Berge 3, Geesthacht

einen kostenfreien Vortrag an, zu dem Interessierte eingeladen sind.

Informationen und Anmeldung unter der Telefonnummer 04542 / 82 65 49 oder 04152 / 80 57 95 beim Pflegestützpunkt oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Referenten sind Dr. Patrick Lohmann, Ärztlicher Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg, und Mitarbeitende des Johanniter-Betreuungsvereins Herzogtum Lauenburg sowie des Betreuungsamtes des Kreises. Im Anschluss werden Fragen beantwortet.

Fragen zu Vorsorgedokumenten gehören besonders im Klinikalltag bei der Patientenaufnahme dazu. Damit es über den erklärten Willen keinen Streit gibt, müssen Patientinnen und Patienten eindeutig bestimmen, was sie wünschen. Jedoch tun sich viele Menschen schwer damit, eine solche Verfügung zu erstellen. Ob mit oder ohne Verfügung: Die Entscheidung über eine Behandlung oder Therapie fällt der Arzt oder die Ärztin nie alleine, sondern gemeinsam mit dem Bevollmächtigten im Sinne einer Vorsorgevollmacht.

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall zu gestalten, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und eine gesetzliche Betreuung kann so vermieden werden. Was muss bei der Formulierung beachtet werden? Worin unterscheiden sie sich? Welche Gültigkeit haben diese Schriftstücke?

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