Ab 1. Januar werden die zahnmedizinische Früherkennungsuntersuchungen im neuen ‚U-Heft‘ auch für die Kleinsten dokumentiert. Foto: AOK/colourbox/hfr
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Nur jedes dritte Kind bis sechs Jahren geht im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Früherkennungsuntersuchung

(LOZ). Seit dem 1. Januar dokumentieren Zahnärztinnen und Zahnärzte die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft. Ziel ist es, die Mundgesundheit von Kindern weiter zu verbessern. Hier ist noch Luft nach oben, denn laut einer Auswertung der AOK NordWest bei ihren Versicherten geht im Kreis Herzogtum Lauenburg nur jedes dritte Kind zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung.

„Durch diese zusätzlichen Präventionsleistungen können Defizite schneller entdeckt werden. Kontinuierliche Zahnarztbesuche sind entscheidend für die lebenslange Erhaltung der Mundgesundheit. Je früher dabei mit der gezielten Zahnpflege begonnen wird, desto besser“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Seit 1. Januar neue Dokumentation

Um die Zahngesundheit von Kindern weiter zu verbessern, gibt es eine wichtige Neuerung in der Dokumentation von Zahnarztbesuchen: Seit dem 1. Januar vermerken Zahnärztinnen und Zahnärzte die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen direkt im Kinderuntersuchungsheft (kurz: U-Heft). Bisher erfolgte dies gesondert in sogenannten Kinderzahnpässen. Kinderzähne sind bereits ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule.

Vorteile der neuen Dokumentation

Kinderärztinnen und Kinderärzte sehen den Stand der Zahngesundheit und können bei Bedarf auf zahnärztliche Untersuchungen hinweisen. Damit ist ein frühes Erkennen sichergestellt. Die Zeitfenster für alle sechs Untersuchungen sind gut sichtbar auf der Umschlagsseite des U-Heftes dargestellt, sodass Eltern keine Untersuchung mehr verpassen sollten. Die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen sind an einem Ort gesammelt, was den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit der Praxen stärkt.

Wie erhalten Familien die neuen Hefte?

Ab Mitte Februar 2026 wird es neue Kinderuntersuchungshefte geben, die die entsprechenden Seiten für die zahnärztliche Früherkennung enthalten. Kinder, die bereits ein U-Heft besitzen, erhalten Einlegehefte und Aufkleber in ihrer Zahnarzt- oder Kinderarztpraxis. Zudem ist geplant, das U-Heft im Laufe des Jahres in die elektronische Patientenakte zu integrieren.

Was gehört zur zahnärztlichen Früherkennung?

Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte untersuchen die Mundhöhle, schätzen das Kariesrisiko des Kindes ein, beraten zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke sowie zur Mundhygiene und empfehlen fluoridhaltige Zahnpasta. „Die AOK übernimmt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen sowie zusätzlich die Kosten für die Fluoridlackbehandlung zur Kariesvorbeugung zweimal pro Kalenderhalbjahr“, so Wunsch.

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