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Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft in der Hansebelt-Region

Kategorie: Selbst & Ständig
(LOZ). Der Hanse Innovation Campus Lübeck (HIC Lübeck) vernetzt bereits die Universität zu Lübeck und die Technische Hochschule Lübeck mit Unternehmen in der Region. Diese Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft soll nun ausgeweitet werden. Jetzt haben sich die…

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Testament: „Auf die richtige Formulierung kommt es an!“

Foto: hfr
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Online-Expertenvortrag: Fachanwalt für Erbrecht, Hans-Joachim Boers, gibt Auskunft, wie im Ernstfall der letzte Wille oder Patientenverfügungen auch rechtssicher sind

 

Schwarzenbek (LOZ). Ob Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung oder Testament: Viele Menschen wünschen sich, dass im Ernstfall ihr letzter Wille respektiert wird. Dafür sind in der Praxis aber vor allem rechtliche Aspekte ausschlaggebend.

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Für Aufklärung im Paragraphen-Dschungel sorgt jetzt der dritte Online-Vortrag der Alloheim Senioren-Residenz Alte Oberförsterei. Im Zuge der informativen Expertenreihe wird am Mittwoch, 10. November, um 19 Uhr Hans-Joachim Boers, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, mit einem verständlichen Vortrag die häufigsten Fehler und Irrtümer zu den Themen „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament“ und die aktuelle Rechtslage erläutern.

Es ist ein sehr sensibles Themenfeld: Durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder auch in Folge hohen Alters kann jeder Mensch ganz plötzlich in eine Situation geraten, in der er wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten oder seine Wünsche nicht mehr eindeutig zum Ausdruck bringen kann. Was es bei wichtigen Vorsorge-Dokumenten oder auch beim Vererben zu beachten gibt, will der renommierte Essener Fachanwalt Hans-Joachim Boers in einem aufschlussreichen Online-Vortrag deutlich machen. Themenschwerpunkte sind beispielsweise, welche Informationen für den behandelnden Arzt von besonderem Interesse sind, wie konkrete Formulierungen beim Verfassen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aussehen sollten. Aber auch welche Veränderungen aktuelle BGH-Rechtsprechungen für bereits bestehende Dokumente mit sich bringen können.

„Mit unserer Vortragsreihe möchten wir interessierte Mitbürger umfassend zu wichtigen Themen fundiert informieren“, erklärt Alloheim Residenzleiterin Daniela Orth Wie Rechtsanwalt Boers ergänzt, haben nach wie vor rund 90 Prozent der Patienten keine gültige Patientenverfügung formuliert. „In so einem Fall entscheiden dann Dritte über das eigene Wohlergehen“, sagt Boers, „ich weise immer wieder darauf hin, dass man Vorsorgemaßnahmen früh genug und rechtzeitig beginnen sollte. Zudem gilt: Auf die richtige Formulierung kommt es an!“

Wer an der Online-Veranstaltung teilnehmen möchte, kann dies ganz einfach über den Link „www.alloheim.de/veranstaltung-boers“ tun. Auch individuelle Fragen an den Experten kann man nach dem Vortrag im Zuge der anschließenden Diskussion über die Chatfunktion stellen.

„Mit diesem dritten Vortrag unserer kostenfreien Veranstaltungsreihe und der Diskussion im Anschluss möchten wir allen interessierten Mitbürgern die Möglichkeit geben, sich umfassend und fundiert über diese wichtigen Themen zu informieren“, sagt Daniela Orth.

Wolfgang

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