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Agentur für Arbeit: 3G-Regelung entfällt in allen Dienststellen – Maskenpflicht gilt weiterhin

Foto: W. Reichenbächer
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(LOZ). Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in eine der Agenturen für Arbeit in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg kommen, müssen nicht mehr nachweisen, dass sie genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Die sogenannte „3G-Regelung“ entfällt.

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Es besteht allerdings weiterhin – mindestens bis Ende Mai - die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske (möglichst FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Maske) in den Dienstgebäuden zu tragen. Diese Regelung gilt für die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek, Mölln und Geesthacht.

Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich weiterhin nach Terminvereinbarung statt. Daneben besteht die Möglichkeit, sich auch online oder telefonisch beraten zu lassen. Arbeitslosmeldungen können persönlich oder ebenfalls online erfolgen. Erforderlich für die Onlinemeldung ist jedoch, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen finden sich unter:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden

https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/onlineausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html

Wolfgang

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