Bürgerentscheid in Büchen ist zugelassen und für November 2022 geplant

Foto: hfr
Pin It

Mit 707 gültigen Unterschriften stellt die Bürgerinitiative Außenbebauung auf Steinkrüger Koppel erfolgreich in Frage

 

Büchen (LOZ). Der 23. Mai ist ein großer Erfolg für die Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens „Landschaftsschutz Büchen: Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel“. An diesem Tag bescheinigte die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg offiziell die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens mit insgesamt 707 gültigen Stimmen.

Werbung

„Es freut uns sehr, dass unser angestrebter Bürgerentscheid zur Bebauung der Steinkrüger Koppel stattfinden wird. Die zahlreichen Unterstützer zeigen uns die Wichtigkeit der Bebauungsfrage und dass unsere Initiative auf dem richtigen Weg ist“, so Jan Möller als einer der Initiatoren.

Gemeindevertretung wird Termin zum Bürgerentscheid beschließen

Der genaue Termin für den geplanten Bürgerentscheid mit der Frage „Sollen die Aufstellungsbeschlüsse der 33. Flächennutzungsplan-Änderung, sowie des Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel" aufgehoben werden, sodass das betroffene Gebiet östlich der Steinau weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt?“ soll am 21. Juni in der Büchener Gemeindevertretung festgelegt werden.

Nach Rücksprache zwischen Verwaltung und den Initiatoren, soll der 13. November als Termin für die Gemeindeweite Abstimmung beschlossen werden. „Unser Bürgerentscheid ist bereits jetzt ein enormer Gewinn für alle Büchener und ihre Landschaft. Die Abstimmung im November gibt jedem die Chance über eine der wenigen von Bebauung verschonten Flächen in Büchen mitzubestimmen. Die Planungsentwürfe zur Bebauung der Steinkrüger Koppel stammen aus dem Jahr 2020. Wer sich in der heutigen Krisenzeit von Krieg und Natursterben die Frage weiterer Bebauung stellt, muss feststellen, dass der Erhalt von Agrarfläche und Lebensräumen noch weiter an Bedeutung gewonnen hat“, stellt Wolfgang Pohle (Initiativenvertreter und Mitglied im BUND Kreis-Vorstand ) fest.

Bebauungsabsichten müssen ruhen

Für Initiatorin Christin Leifels ist der Bescheid auch von großer symbolischer Bedeutung: „Unser Bürgerentscheid kann sich nur auf eine konkrete Bebauungsfläche beziehen. Der große Zuspruch der Bürger ist für uns aber ein deutliches Zeichen, dass weitere Bebauung in Büchens Außenbereichen generell nicht gewünscht ist. Wie bereits in den Umfragen zum Ortsentwicklungskonzept (2021) ersichtlich war, sorgen sich viele Bürger um den Erhalt der schwindenden und immer stärker gestörten Natur in ihrer Heimat. Der Bürgerentscheid zeige, dass die Büchener sich nicht mehr von Investoren und veralteten, naturschädigenden kommunalen Denkweisen überrumpeln lassen. Die rechtliche Tatsache, dass bis zur Abstimmung im November alle Planungstätigenkeiten bzgl. der potenziellen Gewerbefläche ruhen müssen, zeige dies deutlich.“

Der Ortsverband Büchen von Bündnis 90/Die Grünen gratuliert den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erfolg. Diese hatten einen Bürgerentscheid zum Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Büchen für das geplante Gewerbegebiet "Steinkrüger Koppel" gefordert.

In nur wenigen Wochen konnte die erforderliche Anzahl der Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Wenigstens bis zur voraussichtlichen Durchführung des Bürgerentscheids im November gilt damit ein Stopp der laufenden Planungen.

„Bis zum November gilt es nun für die Beteiligung der Büchener am Bürgerentscheid zu werben, für praktische direkte Demokratie und der Möglichkeit der Einflussnahme aller Wahlberechtigten auf die Ortsentwicklung der Gemeinde Büchen.“

Wolfgang

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.