Wahlhelfende in den Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest gesucht

Foto: W. Reichenbächer
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Dassendorf (LOZ). Für die Durchführung der Kommunalwahl suchen die Gemeinden Wahlhelfende in den Gemeinden Aumühle, Börnsen, Dassendorf Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen, Wiershop, Wohltorf und Worth.

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Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Wahlvorstehenden, die den Vorsitz der Wahlhelfenden im Wahllokal übernehmen, ihre Stellvertretungen und die Schriftführenden wird am Freitag vor dem Wahltag Schulungen angeboten. Entsprechendes Informationsmaterial erhalten Teilnehmer im Vorwege zusammen mit ihrer Berufung. Am Wahltag sind die Mitarbeitenden des Wahlbüros für die Wahlvorstände erreichbar.

Die Wahlhelfenden haken Stimmabgaben im dafür vorgesehenen Verzeichnis ab, geben Stimmzettel aus, prüfen gegebenenfalls Wahlbriefe und lassen diese zu. Sie beaufsichtigen die Wahlkabinen und Wahlurnen und beobachten den Stimmzetteleinwurf. Außerdem schützen sie den Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen. Ab 18 Uhr zählen die Wahlhelfenden gemeinsam die Stimmzettel aus.

Die Arbeit in den Wahlbezirken beginnt um 7.30 Uhr. Die Wahlhelfenden werden in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Alle Wahlvorstände setzen sich aus so vielen Personen zusammen, dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann. Die Arbeit im Wahlvorstand endet, wenn das Ergebnis gemeldet ist und die Wahlunterlagen gepackt und in der Amtsverwaltung in Dassendorf übergeben wurden.

Es wird soweit möglichst darauf geachtet, dass zum ersten Mal eingesetzten Personen jeweils erfahrene Wahlhelfende zur Seite stehen. In der Regel werden sie in ihrem Wohnort eingesetzt.

Für den Einsatz erhalten Helfer ein Erfrischungsgeld von 50 Euro. Die Wahlvorstehenden und ihre Stellvertretenden sowie die Schriftführenden erhalten zusätzlich 50 Euro für ihre Teilnahme an der Schulung am Freitag.

Wahlhelfende müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedslandes besitzen. Die Berufung der Wahlvorstände beginnt Ende Februar. Die letzten Nachberufungen erfolgen bis kurz vor dem Wahltag.

Interessierte melden sich bei Frau Böckmann im Ordnungs- und Sozialamt, Falkenring 1 (Nebengebäude) in Dassendorf. Telefonisch steht Frau Böckmann für Anmeldungen unter der Rufnummer 04104 / 99 03 11 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail sollte dort eine Telefonnummer angeben werden, damit sich schneller und unkomplizierter zurückgemeldet werden kann.

Wolfgang

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