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Die Grünen in Lauenburg und Geesthacht fordern die Aufrechterhaltung des LKW-Durchfahrtsverbots

Foto: hfr
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Lauenburg/Geesthacht (LOZ). Seit einer Weisung des Verkehrsministeriums in Kiel im Jahr 2010 gilt für Geesthacht und Lauenburg ein LKW-Durchfahrtsverbot für LKW ab 12 Tonnen. Die damalige Weisung beruhte darauf, dass durch die Einführung der LKW-Maut auf Autobahnen die Einschätzung vorlag, dass LKWs die Autobahnen wegen der Maut gemieden haben und damit die Bundesstraßen in beiden Orten zusätzlich belasteten, ein sogenannter Mautausweichverkehr. Nachdem in der Zwischenzeit die LKW-Maut flächendeckend auch auf allen Bundesstraßen eingeführt wurde, sieht das Ministerium die Grundlage für die Weisung als entfallen an, da ein Mautausweichverkehr nicht mehr zu befürchten sei. Die Durchfahrtsverbote drohen daher durch die Stadt Geesthacht und den Kreis, der für Lauenburg zuständig ist, aufgehoben zu werden.

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„Die Aufhebung der Weisung durch das Ministerium basiert zunächst nur auf einer reinen Vermutung, dass es keinen Mautausweichverkehr mehr gebe. Unabhängig davon, dass diese Prämisse noch einmal genauer untersucht werden sollte, da z.B. zwischen Hamburg und Berlin bzw. Polen die B5 durchaus als Alternativstrecke dienen kann, müssen auch die Fragen geklärt werden, ob aufgrund der Lärmbelastung oder aus Gründen des Immissionsschutzes ein Durchfahrtsverbot erforderlich ist“, so die Grünen.

Ali Demirhan, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Geesthacht: „Es ist vollkommen unverständlich, dass nach mehr als 11 Jahren Durchfahrtsverbot jetzt in einer Hauruckaktion das Verbot aufgehoben werden soll, ohne vorher alle Aspekte noch einmal eingehend zu beleuchten.“

Das Verkehrsministerium hat auch keine Weisung erteilt, das Durchfahrtsverbot aufzuheben, sondern lediglich seine damalige Weisung, ein Durchfahrtsverbot zu erlassen, aufgehoben und die Entscheidung über die Aufhebung oder Beibehaltung ausdrücklich in die Hände der zuständigen Verkehrsbehörde gelegt, die nun eigenständig anhand aller Umstände zu entscheiden haben.

Thorsten Pollfuß, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Lauenburg: „Der Verkehrsminister hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zunächst nach Vorliegen der aktuellen Verkehrszählungsdaten aus diesem Jahr eine aktualisierte Prüfung der Lärmbelastung vor Ort vorgenommen werden soll, bevor über eine Aufhebung des Durchfahrtsverbots entschieden wird. Das ist nicht erfolgt.“

Die Stadtvertretung der Stadt Lauenburg hat in ihrer Sitzung vom 30. November das Verkehrsministerium in einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen daher aufgefordert, die Weisung für den Erlass eines Durchfahrtsverbots vorerst wieder in Kraft zu setzen.

Die Lauenburger Grünen werden sich zudem direkt an den Kreis wenden, um dort eine weitergehende Prüfung für die Aufrechterhaltung eines Durchfahrtsverbots auch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen einzufordern. Im Rahmen von Messungen auf Feinstaub und Stickoxid im Zeitraum von Dezember 2010 bis März 2012, also zu einem Zeitpunkt als das Durchfahrtsverbot bereits existierte, wurden schon leicht erhöhte Belastungen festgestellt. Das Umweltministerium in Kiel forderte im Februar 2014 daher, dass etwaige Maßnahmen, die die Verkehrszahlen wieder erhöhen, vorab mit Blick auf die Schadstoffbelastung bewertet werden müssen und dass das eingeführte Durchfahrtsverbot aufrechtzuerhalten ist.

Thorsten Pollfuß: „Wenn schon im Zeitraum 2010 bis 2012 bei deutlich reduziertem LKW-Verkehr die Schadstoffbelastung Grenzwerte überschritten hat, ist dies vermutlich im Jahr 2021 bei insgesamt gestiegenem Verkehrsaufkommen vermutlich erst recht der Fall. Wenn dann noch die Aufhebung des Durchfahrtsverbots erfolgen sollte, drohen die Grenzwerte bei Weitem überschritten zu werden. Das muss vorab mit einer aktualisierten und sicheren Erhebung der Werte erfasst und ausgeschlossen werden, bevor ohne Not das Durchfahrtsverbot leichtfertig aufgehoben wird.“

Wolfgang

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