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Lauenburgische Unternehmen beschäftigen zu wenige Menschen mit Behinderung

Foto: hfr
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(LOZ). Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember rückt jedes Jahr deren Situation ins Blickfeld. In diesem Zuge macht Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, auf die Situation jobsuchender Menschen mit Behinderung aufmerksam und appelliert, Arbeitsuchende mit einer Behinderung zu berücksichtigen, wenn Unternehmen neue Mitarbeitende oder Auszubildende suchen. Die Arbeitsagentur berät und unterstützt die Unternehmen hierbei.

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Aktuell sind im Kreis Herzogtum Lauenburg 359 Menschen mit einer Schwerbehinderung ohne Beschäftigung. „Ihre Zahl hat zugenommen. Im Jahr 2019 waren durchschnittlich noch 332 schwerbehinderte Menschen auf Jobsuche. Ihre Zahl stieg in Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf 356 und hat mit durchschnittlich 368 in den elf Monaten dieses Jahres nochmals zugenommen“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. „Schwerbehinderte Jobsuchende haben von der Erholung des Arbeitsmarktes bislang nicht profitieren können. Es zeigt sich, dass sie – einmal arbeitslos geworden – schwer in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Sie haben mit den Negativfolgen der Pandemie zu kämpfen.“

Per Gesetz wären im Jahr 2019 (die aktuellsten Daten zur Beschäftigungspflicht stammen aus dem Jahr 2019) 335 Unternehmen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet gewesen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Kamen sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, mussten sie eine Ausgleichsabgabe zahlen*. 151 Lauenburgische Unternehmen hatten 2019 ihre Beschäftigungspflicht soweit erfüllt, dass bei ihnen keine Ausgleichsabgabe fällig wurde. „184 und damit 55 Prozent waren ihrer Beschäftigungspflicht jedoch nicht vollständig nachgekommen und haben eine Ausgleichsabgabe gezahlt. Davon hatten 92 und damit gut jedes vierte beschäftigungspflichtige Unternehmen sogar keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt“, berichtet die Agenturchefin und appelliert: „Wir haben aktuell einen zunehmenden Fachkräfte- und Mitarbeiterbedarf. Nicht nur mit Blick auf den Fachkräftebedarf sollten die Personalentscheiderinnen und – entscheider ihren Blick auch auf diese Gruppe richten. Über die Hälfte der jobsuchenden Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen Ausbildungs- oder akademischen Abschluss. Eine vorurteilsfreie Einstellungspraxis kann dieses Potential heben.“

* siehe Hintergrund-Information

Zur Unterstützung der Unternehmen stehen der Agentur für Arbeit verschiedene individuelle Förderinstrumente zur Verfügung. Neben der Beratung können dies Zuschüsse zu Lohnkosten, Probebeschäftigungen oder Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen sein. „Es ist uns ein Anliegen, Menschen mit Behinderung den Start in eine Berufsausbildung oder in eine neue Arbeitsstelle zu ermöglichen. Wir möchten Unternehmen nach Kräften unterstützen, wenn sie sie einstellen oder ausbilden“, erklärt Wieczorek.

Ansprechpartner und Experte zu den speziellen Beratungs- und Förderangeboten für Menschen mit Behinderung bei der Agentur für Arbeit ist Robert Klingenberg. Er berät Unternehmen rund um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

„Ich stelle in den Gesprächen mit den Unternehmen immer wieder fest, dass es oftmals Unsicherheiten oder Vorbehalte gibt, sei es aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifeln an deren Leistungsfähigkeit. Diese Unsicherheiten versuche ich zu nehmen“, sagt Klingenberg. „Im Vordergrund sollten ihre Potentiale stehen. Daher ermutige ich die Personalverantwortlichen, sie bei der Besetzung offener Stellen mit in den Fokus zu nehmen. Hierbei berate ich auch zu möglichen Unterstützungs- und Förderleistungen von unserer Seite.“

Unternehmen, die sich gerne beraten lassen möchten, erreichen den Experten bei der Arbeitsagentur unter Telefon 04531 / 167 108 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Hintergrund - Information:

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.

Beschäftigungsquote                                  Höhe der Abgabe je
für Arbeitgeber                                            Monat und unbesetztem Arbeitsplatz

3 Prozent bis unter 5 Prozent                       140,- Euro
2 Prozent bis unter 3 Prozent                       245,- Euro
unter 2 Prozent                                             360,- Euro

Regelungen für kleinere Betriebe

Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Wolfgang

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