Heizkostenerstattung für Pellet, - Öl oder Flüssiggasheizungen

Foto: hfr
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Büchen (LOZ). Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

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Für die Antragstellung steht ab sofort das Online-Portal zur Verfügung unter: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Für die Anforderung eines Papierantrages, der Ihnen per Post zugeschickt wird, ist ein Telefonservice eingerichtet worden. Die Service-Telefonnummern lauten wie folgt:

(0 43 47) 704 – 248
(0 43 47) 704 – 236
(0 43 47) 704 – 344
(0 43 47) 704 – 369

Die Servicezeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

In diesem Servicezeiten nehmen die Kollegen die Anschrift entgegen und übersenden einen Papierantrag per Post.

Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung wird darum gebeten, sich an das MLLEV unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu wenden.

Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/_documents/heizkostenerstattung.html

Wolfgang

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