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Im DRK-Krankenhaus gilt ab Morgen wieder ein generelles Besuchsverbot!

Foto: hfr
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Ratzeburg/Mölln (LOZ). In Anbetracht des aktuell sehr hohen Infektionsrisikos und zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter gilt in der Klinik ab dem 16. Dezember ein generelles Besuchsverbot.

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In medizinisch-ethisch berechtigten akuten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmeregelung für gesunde und symptomfreie Besucher getroffen werden. Diese Härtefälle bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung des jeweils behandelnden Arztes.

Für alle Ausnahmefälle gilt uneingeschränkt die 2G+ Pflicht. Begleiter zur Geburt sind weiterhin zugelassen. Sofern diese nicht geimpft sind, besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Test nicht älter als 24 Stunden. Weiterhin gilt für alle das Tragen einer FFP 2 Maske, das Abstandsgebot und die Händedesinfektion.

Entsprechend des aktuellen Besuchsverbots (ab 16.12.) im DRK-Krankenhaus muss die Cafeteria am Standort in Ratzeburg bis auf weiteres für externe Gäste geschlossen bleiben. Dies betrifft nicht die Mensa am Standort in Praxisklinik in Mölln, für diese gilt weiter die 2G+ Regel.

Zeiten für den Mittagstisch:
DRK-Praxisklinik Mölln Wasserkrüger Weg 7 Mo-Fr 11.30-13.30 Uhr

Wolfgang

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