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Das Geesthachter Rathaus sollte nur in zwingenden Fällen besucht werden

Foto: hfr
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Geesthacht (LOZ). Die Stadtverwaltung Geesthacht reagiert auf die steigende Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus: Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 300 im Kreis Herzogtum Lauenburg (Stand 3.01.2022) und immer mehr bestätigten Omikron-Fällen in der Region werden persönliche Kontakte unter Mitarbeitenden und zu Einwohnenden weiter eingeschränkt.

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„Niemand muss sich sorgen, dass wichtige Anliegen nicht bearbeitet werden. Aber wir möchten darum bitten, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst per Telefon oder Email zur Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen und nur persönlich ins Rathaus kommen, wenn das unbedingt erforderlich ist“, sagt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze. Die Verwaltung habe sich auf dieses Vorgehen geeinigt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst vor Infektionen zu schützen. Zudem sei die Einschränkung des Publikumsverkehrs ein Baustein des Konzeptes, das die Verwaltung während der Corona-Pandemie handlungsfähig erhalten soll. „Wir wollen vermeiden, dass viele Mitarbeitende sich in Quarantäne begeben müssen“, erklärt Olaf Schulze. Denn laut der aktuellen Empfehlungen des RKI wird auch für Geimpfte und Genesene, die Kontakt zu Omikronfällen hatten, eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Um das Infektionsrisiko unter den Stadtmitarbeitenden zu minimieren, gibt es Schichtpläne, die Homeoffice und Präsenztage vorsehen. Zudem gilt im Rathaus weiterhin ein Hygienekonzept und für Stadtmitarbeitende 3G am Arbeitsplatz. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeitenden Corona-Selbsttests und FFP2-Masken. „Darüber wie mit der aktuellen Infektionslage umzugehen ist, berät die Verwaltung regelmäßig intern und mit Vertretern des Kreises, der Polizei und des Krankenhauses“, betont Bürgermeister Olaf Schulze.

Zur Einordnung für Bürgerinnen und Bürger: Ein persönliches Erscheinen im Rathaus ist zum Beispiel notwendig, um einen Personalausweis oder Reisepasses zu beantragen, den Verlust eines Personalausweises oder Reisepass anzuzeigen. Auch für Anmeldungen, Beglaubigungen, die Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte (Merkzeichen aG), das Abholen eines neuen Führerscheins, von neuen Personalausweisen oder Reisepässen ist ein Termin im Rathaus erforderlich. Wer diese Dinge zu erledigen hat, kann zu den regulären Öffnungszeiten ohne Termin ins Bürgerbüro kommen. Das Team des Bürgerservice ist Montag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 7.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet. Während des Aufenthaltes im Rathaus/Bürgerbüro gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes. Die Stadtverwaltung bittet möglichst alle Personen, die ins Rathaus kommen, eine FFP2-Maske zu tragen, die einen höheren Schutz als andere Mund-Nase-Bedeckungen bietet.

Anliegen, die kein persönliches Erscheinen erfordern sind: Beantragung eines Führungszeugnisses, Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung, Meldebestätigung, Fischereischeine, Fischereimarken, Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID), Antrag auf Befreiung vom Rundfunkgebührenbeitrag. Diese Vorgänge können schriftlich – per Email oder auf dem Postweg – erledigt werden.

Aufenthaltstitel, Duldungen etc., die ablaufen, mögen Betroffene direkt zur Ausländerbehörde schicken.

Fragen beantwortet das Bürgerbüro telefonisch unter Telefon 04152 / 13-171 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Für Anliegen, für die nicht das Bürgerbüro sondern andere Bereiche des Rathauses zuständig sind, müssen für persönliche Vorsprachen weiterhin Termine ausgemacht werden. Erreichbar ist das Rathaus unter 04152 / 1 30 und unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wolfgang

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