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Gesundheitsministerium informiert: Booster-Impfungen für 12-17-Jährige in den Impfstellen ab Donnerstagnachmittag buchbar

Foto: hfr
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Kiel (LOZ). Das Land Schleswig-Holstein ermöglicht ab Donnerstag, 6. Januar, die Auffrischimpfung von 12 bis 17-Jährigen in den Impfstellen des Landes. Verimpft wird der von der STIKO für diese Altersgruppe empfohlene Impfstoff von BioNTech.

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Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Uns erreicht aktuell eine große Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen für 12 bis 17-Jährige. Gerade mit Blick auf die Verbreitung der Omikron Variante ist die Auffrischungsimpfung ein wichtiger Schritt – denn Impfung und Auffrischungsimpfung bieten den besten Schutz vor einer schweren Erkrankung. Wir bieten daher ab heute die Auffrischungsimpfung für die Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen auch in den Impfstellen des Landes an.“

Bei der Auffrischimpfung für 12 bis 17-Jährige handelt es sich um eine zulassungsüberschreitende Impfung (Off-Label-Use). Diese ist jedoch gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffes durch die europäische Zulassungsbehörde EMA. Der Schritt nun auch Auffrischimpfungen für diesen Personenkreis anzubieten, auch wenn noch keine Stiko-Empfehlung vorliegt, erfolgt auf Basis der jüngsten Impfverordnung des Bundes und in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte in einem Schreiben vom 27. Dezember 2021 auf die Möglichkeit der Auffrischimpfung von 12 bis 17-Jährigen hingewiesen und auch die Haftungsfolgen klargestellt.

Die Impfung erfolgt nur nach ausführlicher und individueller Aufklärung durch den impfenden Arzt. Um als unter 18-Jähriger eine Boosterimpfung erhalten zu können, wird es deshalb eine separate Einwilligungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren geben. Für 12 und 13-Jährige muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Terminbuchungen für die Boosterimpfung von 12 bis 17-Jährigen in den 27 Impfstellen des Landes werden ab Donnerstag, 6. Januar, um 15 Uhr über die Buchungsplattform auf https://www.impfen-sh.de möglich sein. Voraussetzung für die Auffrischimpfung ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (in der Regel die 2. Impfung) mindestens 3 Monate zurückliegt. Aktuell stehen noch rund 300.000 Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen in den Impfstellen des Landes zur Verfügung.

In Schleswig-Holstein sind (Stand 05.01.) in der Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen bereits 75 Prozent mindestens einmal geimpft und 66,1 Prozent vollständig geimpft. Damit ist das Land weiterhin bundesweit führend in dieser Altersgruppe.

Auch in den restlichen Altersgruppen bewegt sich Schleswig-Holstein bei den Impfquoten weiter in der Spitzengruppe der Länder. 78,1 Prozent aller Menschen in Schleswig-Holstein sind mindestens einmal geimpft, vollständig geimpft sind 75,7 Prozent und eine Auffrischimpfung haben 42,6 Prozent der Menschen erhalten. Bei den über 18-Jährigen sind bereits 89,2 Prozent einmal und 87,7 Prozent vollständig geimpft.

Wolfgang

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