Geesthacht (LOZ). Aufgrund der angespannten Corona-Situation gilt für Besuche des Geesthachter Rathauses ab Donnerstag, 13. Januar, die 3G-Regel. Das heißt: Wer die Räume am Markt 15 betreten möchte, muss dann einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen Corona-Test nachweisen.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der raschen Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus allerdings weiterhin gebeten, auf unnötige persönliche Kontakte zu verzichten und Anliegen mit der Verwaltung möglichst per Email oder Telefon zu klären. Wenn ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, ist das Bürgerbüro montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18.30 Uhr ohne Terminvergabe geöffnet.
Für Anliegen, für die nicht das Bürgerbüro sondern andere Bereiche des Rathauses zuständig sind, müssen für persönliche Vorsprachen Termine ausgemacht werden. Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen können, müssen für alle Termine – auch Vorsprachen im Bürgerbüro – Termine vereinbaren. Dieses ist möglich unter Telefon 04152 / 130 und
Im Rathaus gilt ein Hygienekonzept, das unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, das Nutzen von Desinfektionsmitteln und Abstandsregeln vorsieht.