Ukraine-Krieg: Große Unterstützung aus der Bevölkerung im Kreis Herzogtum Lauenburg

Foto: hfr
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(LOZ). Seit dem 24. Februar herrscht mit dem russischen Überfall auf die Ukraine Krieg in Europa. Bisher sind Schätzungen zufolge etwa 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht in die direkten westlichen Nachbarstaaten aber auch nach Deutschland. Im Kreis Herzogtum Lauenburg sind nach Angaben der Ausländerbehörde bisher rund 150 Personen angekommen, die meisten von ihnen bei Familie, Freunden oder Bekannten.

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Die derzeitige Rechtslage, die sogenannte EU-Richtlinie für den Fall des „Massenzustroms“, erfordert für eine zunächst 1-jährige Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung lediglich eine Anmeldung bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, für den Kreis Herzogtum Lauenburg also in Ratzeburg, Barlachstraße 2, Telefon 04541 888-607, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Anmeldungen bei den örtlichen Sozialämtern der Städte, Ämter und Gemeinden genügen aber auch, eine doppelte Anmeldung ist nicht erforderlich.

Alle aktuellen Informationen, teilweise auch auf Ukrainisch und Russisch, für Geflüchtete, Helferinnen und Helfer hat die Kreisverwaltung unter www.kreis-rz.de/ukraine zusammengestellt. Dort finden Interessiert Antworten auf die häufigsten Fragen, Informationen zu Corona und Möglichkeiten, sich zu engagieren oder Wohnraum anzubieten.

Landrat Dr. Christoph Mager: „Die Kreisverwaltung erreichen derzeit täglich Wohnraumangebote für Geflüchtete. Diese Unterstützung für Menschen auf der Flucht vor dem Krieg ist überwältigend und auch dringend benötigt. Noch ist nicht abzusehen, wie viele Menschen wir tatsächlich unterbringen müssen. Mit jedem Tag, den der russische Angriff auf die Ukraine andauert, werden aber voraussichtlich mehr Menschen das Land verlassen.“

Von unkoordinierten Rettungsaktionen von der Polnisch-Ukrainischen Grenze rät der Landrat aber ab: „Wenn Sie Verwandte, Freunde oder Bekannte aus dem Grenzgebiet holen und hier unterbringen können, tun Sie dies gerne. Bevor Sie aber Menschen mitnehmen, für die Sie selbst keine Unterkunft bereitstellen können, vergewissern Sie sich vorher, ob bei den örtlichen Behörden Plätze zur Verfügung stehen und, ob jemand vor Ort ist, wenn Sie dort ankommen. Die Landesunterkünfte, die nächste befindet sich in Bad Segeberg, sind rund um die Uhr besetzt und neben der aufenthaltsrechtlichen Registrierung findet dort bei Bedarf auch eine medizinische Erstversorgung statt. Eine Unterbringung kann von dort schneller und besser koordiniert werden. Und die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, sich auf die ankommenden Personen vorzubereiten. Gerade bei besonderem Hilfebedarf ist dies von Vorteil.“

Geflüchtete aus der Ukraine oder stellvertretend diejenigen, die diese Menschen beherbergen, sollten sich in jedem Fall bei der Ausländerbehörde oder dem örtlichen Sozialamt melden, egal, ob sie privat oder über das zuständige Amt untergebracht wurden.

Wolfgang

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