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Berlin (LOZ). Der Lauenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann ist ordentliches Mitglied im neuen Hauptausschuss. Der Deutsche Bundestag hat heute die Einsetzung des Hauptausschusses beschlossen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte Norbert Brackmann einen Tag zuvor als ordentliches Mitglied nominiert und gewählt. Als versierter Haushaltspolitiker und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss wird Brackmann nun seine Fraktion bei allen haushaltspolitischen Fragen im Hauptausschuss beraten und vertreten.
"Bis zur Konstituierung einer neuen Bundesregierung oder bis es Neuwahlen gibt, wird noch viel Zeit vergehen. Mit dem Hauptausschuss stellen wir für diese Übergangszeit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher. Der Hauptausschuss wird für alle Vorlagen aus dem Plenum zuständig sein und insoweit die Aufgaben der regulären Ausschüsse wahrnehmen. Dort werden die wichtigen eilbedürftigen Anträge und Entscheidungen beraten. Erste Aufgabe wird die Verlängerung der zahlreichen Bundeswehr-Mandate sein sowie die Beratung über die vorzeitige Kreditrückzahlung Irlands an den IWF. Ich freue mich, dass der Hauptausschuss eingesetzt wird und ich teil dieser wichtigen Arbeit bin. Es ist viel Verantwortung, die ich aber gerne trage“, sagt Norbert Brackmann.
Die Einsetzung des temporären Hauptausschusses wurde in der heutigen Sitzung des Bundestages beschlossen. Danach wird der Hauptausschuss umgehend die Arbeit aufnehmen. Für Mittwoch sind ab 18 Uhr die Konstituierung des Ausschusses sowie erste Beratungen vorgesehen. Der Hauptausschuss wird mit Fachpolitikern aus unterschiedlichen Bereichen besetzt. Ihm werden 47 ordentliche Mitglieder aller Fraktionen angehören und in den kommenden Wochen und Monaten stellvertretend für alle der 709 Bundestagsabgeordneten Entscheidungen treffen. Der Vorsitz obliegt dem Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Wolfgang Schäuble, der jedoch kein Stimmrecht hat.
Hintergrund:
Der Hauptausschuss ist erst der Zweite in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Erstmals wurde 2013 auf die Einsetzung eine solchen „Superausschusses“ zurückgegriffen. Als Superausschuss wird er deshalb etwas lapidar bezeichnet, da der Hauptausschuss zugleich die Funktion des Haushaltsausschusses übernimmt und sich u.a. durch die Bundesregierung mündlich zu Angelegenheiten der Europäischen Union unterrichten lassen kann. Ferner kann der Hauptausschuss Anhörungen durchführen.