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Flensburg (LOZ). pro familia Schleswig-Holstein lehnt den Ende Februar im Bundestag beschlossenen Kompromiss zur Neuregelung des §219a mit Nachdruck ab. „Die Gesetzesänderung ist ein halbherziger Schritt. Sie setzt das Menschenrecht auf Zugang zu Information über sexuelle Gesundheit, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch nicht vollständig um und trägt weiterhin zur Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten bei“, kritisiert Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin des Landesverbandes.
pro familia fordert daher die ersatzlose Streichung des veralteten §219a StGB. „Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, hat grundsätzlich nichts mit Werbung für einen Abbruch zu tun“, betont Steffensen. „Leider kursieren in der Öffentlichkeit dazu viele Falschinformationen. Der Schutz für ungeborenes Leben ist bereits im §218/§219 StGB eindeutig gesetzlich geregelt und bleibt auch ohne §219a StGB gesichert.“
Die gemäß der Gesetzesänderung erlaubte Information über den Schwangerschaftsabbruch auf Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind nach Auffassung von pro familia keine Lösung. „Sie werden trotz Pflege immer lückenhaft sein, da angesichts der vorherrschenden Einschüchterung und Stigmatisierung nur ein Bruchteil der Ärzte eine Meldung dorthin vornehmen wird“, so Steffensen.
„Vor allem werden die Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzlich belastet. Die Gründe für einen Abbruch sind vielfältig. Auch eine optimale Verhütung schützt nicht hundertprozentig. Was auch immer hinter der Entscheidung steht, keine Frau trifft die Entscheidung, schwanger zu bleiben oder nicht, leichtfertig“, bekräftigt Steffensen. „Dazu gibt es bereits genügend aussagekräfte Studien.“
pro familia weist klar daraufhin: Jede Frau hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und selbst bestimmte Familienplanung, und das darf nicht beschnitten werden. „Der §219a jedoch schränkt Frauen in ihrer Informationsfreiheit und ihren Persönlichkeitsrechten unverhältnismäßig ein und trägt zu einer ohnehin schon vorhandenden Stigmatierung ungewollt schwangerer Frauen in unserer Gesellschaft bei“, kritisiert Steffensen.
„Statt ihnen niedrigschwellig, ohne Umwege, medizinisch korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie einfach auf der Webseite der Ärzte oder der Klinik abrufen können, wurde nun ein kompliziertes Verfahren mit einer Vielzahl an möglichen Fehlerquellen installiert. Von einer Verbesserung kann also keine Rede sein. Im Gegenteil, die Gesetzesänderung erschwert betroffenen Frauen den Zugang zu Information, beschneidet ihre Grundrechte und stigmatisiert Mediziner, die Abbrüche vornehmen.“
Der §219a ist Schwerpunktthema vieler Veranstaltungen und Aktionen am diesjährigen Internationalen Frauentag.