Nina Scheer: Gesetzliche Weichen für beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien beschlossen

Foto: W. Reichenbächer
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Berlin (LOZ). Der Bundestag hat weitere Weichen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, das gleichzeitig auch die Spielräume ausgestaltet, die die seit Januar geltende sogenannte EU-Notfall-Verordnung den Mitgliedsstaaten überlassen hat. Hierzu erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Klimaschutz- und Energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion:

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„Mit dem Gesetz wird nun auch die sogenannte Negativplanung für Photovoltaikanlagen beendet und damit dringend benötigtes Ausbaupotenzial gesichert. Regionalplaner können nun nicht mehr durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Photovoltaikanlagen bewirken, dass diese an anderer Stelle im Plangebiet unzulässig werden.“

Dasselbe hatte das Parlament bereits im vergangenen Jahr im Wind-an-Land-Gesetz für Windkraftanlagen beschlossen.

Die auf der EU-Notfallverordnung beruhenden sogenannten „go-to-areas“ werden dazu führen, dass in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und See, für Photovoltaikanlagen und für Stromnetze der Ausbau Erneuerbarer Energien nun deutlich beschleunigt werden kann.

In Gebieten, in denen vorab eine übergreifende Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, entfallen nunmehr die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung im Einzelfall. Im Gegenzug ordnet die Behörde Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen an und die Betreiber müssen Ersatzzahlungen leisten.

„Damit entfallen die bisherigen langwierigen Einzelfallprüfungen, die oftmals dazu geführt haben, dass für ein und dasselbe Gebiet für unterschiedliche Vorhaben identische Prüfungen durchgeführt werden mussten“, so Scheer und fügt an:

„Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien spielen auch Speicheranlagen und Verteilnetze eine zentrale Rolle: Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass nun gesetzlich – ebenso wie es bereits für die Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms gilt – auch für Speicheranlagen und Verteilnetze ein überragendes öffentliches Interesse definiert ist.“ Das koalitionäre Ziel von 80 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2030 werde damit deutlich greifbarer.

Zukünftig können auch Raumordnungspläne schneller und rechtssicherer aufgestellt werden, indem beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit effektiviert und digitalisiert wird. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung, in der die Behörden das geplante Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Raumordnungsplans überprüfen, wird in Zukunft durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und klaren Fristenregelungen beschleunigt.

Die Maßnahmen auf Basis der EU-Notfallverordnung gelten für einen Zeitraum von 18 Monaten seit Januar 2023. Das Parlamentarische Verfahren war somit beschleunigt durchgeführt worden.

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