Nina Scheer: Mit Energiepreisbremsen werden auch Förderbedingungen für Erneuerbare Energien verbessert und Energiesparen belohnt

Foto: hfr
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Berlin (LOZ). Zu den heute verabschiedeten Energiepreisbremsen erklärt die schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

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„Mit den Gas- und Strompreisbremsen schaffen wir ein schnell wirksames Instrument, um Überforderungen angesichts massiv gestiegener Energiepreise abzuwenden. Im Grundsatz wird bei einer Verdopplung des Energiepreises und 80 Prozent des Verbrauchs der Preis staatlich gebremst; dies ermöglicht der bereits beschlossene 200 Milliarden Euro Abwehrschirm, aber auch eine nun mitbeschlossene Abschöpfung von Krisengewinnen.

Sichere und bezahlbare Energien verlangen den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Um ökonomischen Hemmnissen im Zubau entgegen zu wirken, bekommt die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, die Höchstwerte bei den Ausschreibungen für Wind Onshore und Photovoltaik um 25 Prozent anzuheben. Weitere bzw. unmittelbare Anhebungen waren leider nicht zu verständigen.

Im Parlamentarischen Verfahren wurden auf Hinwirken der SPD-Bundestagsfraktion zudem Verbesserungen für die Bioenergie geeinigt, indem der Sicherheitszuschlag auf 9 Cent angehoben (von einst vorgesehen 3, dann 6, dann 7,5 Cent) und auch weitere Anpassungen zur Sicherung dieser wertvollen Energiegewinnungsform vorgenommen wurden. Bioenergie hat im ländlichen Raum, wie verbreitet in Schleswig-Holstein, eine große Bedeutung in der örtlichen Versorgung, die es zu erhalten und zu stärken gilt.

Für die SPD-Bundestagsfraktion war weiterhin ein zentrales Anliegen, auch nichtleitungsgebundene Brennstoffe, also Gas-, Öl-Tanks und Pellet-Heizungen mit in die Energiepreisbremsen einzubeziehen. Leider war hierfür in den Gesetzentwürfen zunächst keine Regelung enthalten. Im Parlamentarischen Verfahren konnte erwirkt werden, dass mit einem Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro Bund und Länder Hilfen aufsetzen werden, die sich der Höhe nach an den Entlastungen der Gaspreisbremse orientieren.

Ebenfalls im Parlamentarischen Verfahren wurde die Einbeziehung von Steinkohlekraftwerken in die Erlösabschöpfung aufgenommen, wenn deren Kosten deutlich unter die Kosten von Gaskraftwerken sinken. Auch die Atomkraftwerke dürfen weniger behalten als noch im Regierungsentwurf vorgesehen.

Um Abschaltungen von Heizungen und Strom, sogenannte Energiesperren, zu vermieden, sehen die Neuregelungen die Pflicht der Versorger vor, jene durch Abwendungsvereinbarungen zu vermeiden und für ausstehende Zahlungen vertragliche Lösungen zu finden.

Die mit dem Regierungsentwurf geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch für bestehende Anlagen hätte zu ungeplanten Belastungen, v. a. von Stadtwerken und Wärmekundinnen und Wärmekunden geführt. Um solche zusätzlichen Kostensteigerungen zu vermeiden, wurde die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte aus dem Gesetz gestrichen.

Weiterhin bleibt es wichtig Energie einzusparen, deswegen enthalten die Preisbremsen richtigerweise einen materiellen Anreiz, Energie zu sparen: Wer mehr als 80 Prozent der prognostizierten Menge verbraucht, zahlt je zusätzlicher Kilowattstunde den aktuellen Preis des Energieversorgers. Liegt der Verbrauch jedoch unter den 80 Prozent wird der aktuelle, und damit "ungebremste" Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Menge mit der Jahresendabrechnung zurückerstattet.“

Ergänzender Hinweis:

Nina Scheer konnte aufgrund einer Covid-19-Infektion und Erkrankung weder an der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages noch an der Plenardebatte zur 2. und 3. Lesung einschließlich der Verabschiedung der Gesetze zu den Strom- und Gaspreisbremsen teilnehmen.

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