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Kiel (LOZ). Die ab dem 29. April in Schleswig-Holstein bestehende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht hat für viele Menschen auch nachteilige Wirkung. Denn über 100.000 hörbeeinträchtigte Menschen werden durch Masken in der Kommunikation beeinträchtigt und es gibt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen keine Maske tragen können. Der Landesbeauftragte Ulrich Hase bittet deshalb um Verständnis für diese Situation und um Flexibilität bei der Kommunikation.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat keinen Zweifel, dass die Einführung der Pflicht zum Mundschutz eine richtige Maßnahme gegen die Corona-Pandemie darstellt. Ein Mundschutz kann jedoch für viele hörbeeinträchtigte Menschen eine Kommunikationsbarriere bedeuten. Hase: „Wer wenig oder gar nichts hört, ist darauf angewiesen, den Mund des Sprechenden zu beobachten. Sieht er den Mund nicht, merkt er nicht, dass er angesprochen wird, versteht gar nichts oder missverständlich!“ Dies gilt besonders in Situationen, in denen Störgeräusche bestehen, wie es gerade in Geschäften und beim öffentlichen Personenverkehr der Fall ist.
Hase weist darauf hin, dass es deshalb schnell zu unangenehmen Situationen und Missverständnissen kommen kann. „Wenn Sie einen Mundschutz tragen und Ihr Gegenüber nicht auf Sie reagiert, denken Sie daran, dass diese Person hörbehindert sein könnte. Also nicht gleich ungeduldig sein!“
Der Landesbeauftragte empfiehlt in solchen Situationen, durch Handzeichen auf sich aufmerksam zu machen und falls gewünscht, aufzuschreiben.
Besser sind Masken mit transparentem Mittelteil, dass man den Mund sehen kann. Aber ideal sind sie, so Hase, auch nicht, da sie schnell von innen beschlagen.
Hase macht auch darauf aufmerksam, dass es Behinderungen gibt, die dem Tragen von Masken im Weg stehen. Hintergründe hierfür können motorische Schwierigkeiten, Atemwegserkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen sein. Hase: „Wir müssen uns bewusst machen, dass Menschen, die behinderungsbedingt keine Masken tragen, zusätzlich belastet werden, wenn wir sie deshalb zur Rede stellen.“
Der Landesbeauftragte begrüßt deshalb, dass in der heutigen Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Maskenpflicht Personen ausgenommen sind, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dass Menschen mit Behinderungen hierfür eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, hält Hase allerdings dann für zu aufwändig, wenn diese einen Schwerbehindertenausweis haben. „Ich hätte mir gewünscht, dass ein Schwerbehindertenausweis als Nachweis reicht, denn freiwillig werden Menschen mit Behinderungen wohl kaum auf den Schutz verzichten.“